Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2021 - 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Stadtrates, 07.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.
Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Orientierungswerte.
Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.
Der dem Haushaltsplan 2022 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 wird anerkannt und genehmigt.
Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:
2021 26.345.000 EUR
2022 26.913.000 EUR
2023 23.054.000 EUR
2024 23.670.000 EUR
2025 23.481.000 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2022 14:19 Uhr