Antrag auf kurzfristige Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bzw. Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Stadtrates, 06.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 07.06.2022 hat ein Investor, der nordöstlich des Ortsteils Obertresenfeld eine Freiflächenphotovoltaikanlage realisieren möchte, einen Antrag auf kurzfristige Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bzw. Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2022 gestellt.
Der Antrag wurde den Fraktionssprecher in Kopie als Anlage zur Beschlussvorlage zugeleitet, sowie ins Ratsinformationssystem für die Gremiumsmitglieder eingestellt.
Der Antragsteller wurde mit Zwischennachricht vom 18.07.2022 darüber informiert, dass sein Antrag vorerst nicht behandelt wird und erst die Aufstellung des Kriterienkatalogs für die Entscheidung über Freiflächenphotovoltaikanlagen abzuwarten sei.
Zur beantragten kurzfristigen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist zu erwähnen, dass der Stadt Vohenstrauß die Planungshoheit (nach § 2 BauGB) obliegt. Dies bedeutet, sie entscheidet alleine über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (= Neuaufstellung des Flächennutzungsplans). Ein Dritter hat keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Der Antrag auf Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2022, bei dem der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, dass die geplante Neuaufstellung des Flächennutzungsplans abgewartet wird und bis dahin alle weiteren Anträge in Bezug auf die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zurückgestellt werden, hat sich durch vorherigen Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung erledigt.
Beschluss
Der Antrag auf kurzfristige Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bzw. Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2020 wird abgelehnt, da dieser Teile beinhaltet, die in der alleinigen Entscheidung der Stadt Vohenstrauß liegen (Thema „Planungshoheit“), bzw. sich erledigt haben (in Bezug auf Neuabstimmung über den Beschluss vom Oktober 2022).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.11.2022 16:58 Uhr