Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für Freiflächenphotovoltaikanlagen, sowie Änderung des Flächennutzungsplans
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Stadtrates, 06.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 07.06.2022 hat ein Investor bei der Stadt Vohenstrauß beantragt für einen Bereich nordöstlich des Ortsteils Obertresenfeld ein Bauleitplanverfahren einzuleiten für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, sowie der zusätzlich erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß.
Der Antrag wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet, sowie ins Ratsinformationssystem für die Gremiumsmitglieder eingestellt.
Der Antragsteller wurde mit Zwischennachricht vom 18.07.2022 darüber informiert, dass sein Antrag vorerst nicht behandelt wird und erst die Aufstellung des Kriterienkatalogs für die Entscheidung über Freiflächenphotovoltaikanlagen abzuwarten sei.
Die Fläche, auf der die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlagen beabsichtigt ist, beträgt ca. 26,9 ha und erstreckt sich über die Fl.Nrn. 1097, 1098, 1099, 1101, 1108, 1106 und einer Teilfläche aus 1107 der Gemarkung Altenstadt.
Der Stadtrat hat in der heutigen Sitzung einen Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie der Änderung des Flächennutzungsplans, für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage verfasst und beschlossen.
Entsprechend diesem Kriterienkatalogs sind die zukünftigen und bereits aktuell vorliegenden Anträgen zu prüfen und darüber zu entscheiden.
Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage die definitiven Kriterien nicht feststanden und zum Teil die eine oder andere Forderung des Kriterienkatalogs nicht aus den Antragsunterlagen hervorgehen wird, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Antragsentscheidung zurückzustellen und dem Antragsteller die Möglichkeit zur Anpassung/Konkretisierung seines Gesuchs vorzunehmen.
Beschluss
Die Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie der Änderung des Flächennutzungsplans, für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1097, 1098, 1099, 1101, 1108, 1106 und einer Teilfläche aus 1107 der Gemarkung Altenstadt wird zurückgestellt.
Dem Antragsteller wird der Kriterienkatalog für Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie der Änderung des Flächennutzungsplans, für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Kenntnisnahme zugeleitet mit der Bitte seinen Antrag dahingehend zu überprüfen und anzupassen, bevor eine endgültige Entscheidung durch den Stadtrat getroffen wird.
Der Antrag ist nach Ergänzung durch den Vorhabensträger dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.11.2022 16:58 Uhr