Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des neu erbauten Straßenteilstücks "Lupinenweg" im Baugebiet "Sommerwiesen, BA 3", Fl.Nr. 1431/28 der Gemarkung Vohenstrauß als Ortsstraße im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates, 03.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 03.11.2022 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der anliegenden Grundstücke wurde das Straßenteilstück „Lupinenweg“ im Baugebiet „Sommerwiesen, BA 3“ in Vohenstrauß von km 0,000 bis km 0,034 auf Fl.Nr. 1431/28 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen, durch die Stadt Vohenstrauß endgültig hergestellt. 
Das Straßenteilstück ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Die öffentliche Straße wird dadurch gekennzeichnet, dass sie dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. 
Um der Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Beschluss

Das in der Stadt Vohenstrauß im Baugebiet „Sommerwiesen, BA 3“ in Vohenstrauß gelegene Straßenteilstück „Lupinenweg“ (auf Fl.Nr. 1431/28 der Gemarkung Vohenstrauß gelegen) von km 0,000 bis km 0,034 wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke beginnt im Süden bei der Straße „Enzianstraße“, Fl.Nr. 1431 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,000) und endet bei der Nord-West-Ecke des Grundstücks „Lupinenweg 4“, Fl.Nr. 1431/24 der Gemarkung Vohenstrauß (km 0,034)

Die Teilstrecke ist im vorliegenden Lageplan grün-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,034 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und die neu gewidmete Straße in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 16:34 Uhr