Kornblumenstraße/Arnikastraße; thermoplastische Fahrbahnmarkierung "Zone 30"
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Verkehrsausschusses, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Am 14.07.2022 schrieb Herr Stefan Amler über die aktuelle Verkehrssituation in den Neubaugebiet „Sommerwiesen“ befindlichen Straßen „Arnikastraße“ und „Kornblumenstraße“.
Herr Amler schätzt die Situation in den beiden langen und geraden Straßen aufgrund erhöhter Geschwindigkeiten für Kinder, die aus einer Hofeinfahrt hinauslaufen, für sehr gefährlich ein und bittet um Behandlung im Verkehrsausschuss, ob eine sogenannte „thermoplastische“ Fahrbahnmarkierung mit der Aufschrift „Zone 30“ jeweils am Anfang und am Ende der oben genannten Straßen angebracht werden kann.
Nach einer Messung der Verkehrsdaten wurde festgestellt, dass lediglich 6-7 % der Fahrzeuge die Geschwindigkeitsgrenze von 30 km/h überschritten hatten.
Laut Stellungnahme der Polizeiinspektion Vohenstrauß sind die Zeichen 274.1 am Anfang einer Zone mit Höchstgeschwindigkeit aufzustellen, so dass sie bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in den Bereich wahrgenommen werden können. Bei Bedarf ist eine beidseitige Anbringung erforderlich.
Zusätzliche Zeichen, die eine Begründung für die Zonengeschwindigkeitsbegrenzung enthalten, sind jedoch unzulässig.
Um jedoch die in der Zone befindlichen Verkehrsteilnehmer daran zu erinnern, dass sie sich in einer solchen befinden, kann an neuralgischen Stellen (Kreuzungen, Einmündungen, …) mit Piktogrammen in Form von thermoplastischen Fahrbahnmarkierungen auf der Fahrbahn an die vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung erinnert werden.
Beschluss
Der Antrag wir aufgrund der niedrigen Geschwindigkeiten und der hohen Kosten einer solchen Markierung abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.10.2023 14:28 Uhr