Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); hier: Niederlegung des Stadtratsmandats durch Herrn Heinrich Rewitzer sowie Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 37. Sitzung des Stadtrates 12.01.2023 ö beschliessend 11

Sach- und Rechtslage

Bei den Kommunalwahlen am 15.03.2020 wurde Herr Heinrich Rewitzer, Weißdornstraße 4, 92648 Vohenstrauß, in den Stadtrat der Stadt Vohenstrauß wiedergewählt. 

Mit E-Mail vom 02.01.2023, gerichtet an 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer, teilt Herr Rewitzer mit, sein Stadtratsmandat mit Ablauf des Monats Januar 2023 niederzulegen. Er schreibt weiter: „Ich möchte mich im Voraus schonmal für die immer konstruktive Zusammenarbeit mit Dir, deiner Verwaltung und den Stadtratskollegen/Innen bedanken. Es war eine für mich lehrreiche Zeit, die ich nie vergessen werde.“

Ein Gemeinderatsmitglied kann gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) sein Ehrenamt niederlegen. Da Art. 19 der Gemeindeordnung (GO) keine Anwendung findet, ist die Niederlegung ohne Angabe von Gründen möglich. Zur Wirksamkeit der Niederlegung bedarf es eines Beschlusses des Stadtrats, auch wenn dem Stadtrat bei seiner Entscheidung kein Ermessen zusteht (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).  

Verliert ein Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG sein Amt, rückt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG ein Listennachfolger nach. Im vorliegenden Fall handelt es sich hierbei um Herrn Christian Messer aus Vohenstrauß. Auf ihn sind bei der Kommunalwahl 2020 742 gültige Stimmen entfallen. 

Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG ist der Gemeinderat für die Feststellung der Niederlegung des Amts und für die Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers zuständig.

Beschluss

Von der Mitteilung des Herrn Heinrich Rewitzer, wohnhaft Weißdornstraße 4, 92648 Vohenstrauß, vom 02.01.2023, dass er sein Stadtratsmandat mit Ablauf des Monats Januar 2023 niederlegt, nimmt der Stadtrat Vohenstrauß Kenntnis. Gleichzeitig wird die Niederlegung mit Ablauf des 31.01.2023 gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt mit der Folge, dass mit diesem Zeitpunkt das Ehrenamt des Herrn Rewitzer als Stadtratsmitglied der Stadt Vohenstrauß endet.

Listennachfolger ist Herr Christian Messer, wohnhaft Wiesenstraße 8, 92648 Vohenstrauß. Er wird als Nachrücker festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erklärung zur Annahme des kommunalen Ehrenamts als Stadtratsmitglied und zur Bereitschaft zur Eidesleistung unverzüglich einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2023 13:58 Uhr