14. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Obertresenfeld hier: Beschlussfassung über die Einleitung der Bauleitplanverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Stadtrates, 02.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 38. Sitzung des Stadtrates 02.02.2023 ö beschliessend 13

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 12.01.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß zwei Freiflächen-Photovoltaik-Projekte weiterverfolgt werden sollen. Die Verwaltung wurde beauftragt für diese Anträge die Beschlussfassung über die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren (Einleitungsbeschlüsse) in einer der nächsten Stadtratssitzungen vorzubereiten.

Die erste der beiden Projektflächen liegt in der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß, östlich bzw. nordöstlich des Ortsteils Obertresenfeld (sh. Anlage, Lageplan).

Hier beabsichtigt die Firma Traserfelder Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Obertresenfeld 12, 92648 Vohenstrauß, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1097, 1098, 1099, 1101, 1106, 1107 (Teilfläche) und 1108 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß. Die Gesamtfläche dieser Grundstücke beträgt ca. 26,90 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 12.01.2023 vorgelegt.

Zur Weiterverfolgung des Projektes ist es nun notwendig für die o.a. Grundstücke einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen aufzustellen. Neben dem Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss auch ein Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden. Dies deshalb, weil gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Derzeit befinden sich aber die Grundstücke Fl.Nrn. 1097, 1098, 1099, 1101, 1106, 1107 (Teilfläche) und 1108 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß nach der Darstellung im Flächennutzungsplan im Außenbereich. Insofern würde der beantragte Bebauungsplan den Festsetzungen des Flächennutzungsplans widersprechen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Beratung beschließt der Stadtrat Vohenstrauß: 

  1. Der seit 29.03.1996 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Vohenstrauß samt Landschaftsplan, in der Änderungsfassung vom 04.03.2021, wird dahingehend geändert, als die Grundstücke Fl.Nrn. 1097, 1098, 1099, 1101, 1106, 1107 (Teilfläche) und 1108 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden (14. Änderung des Flächennutzungsplanes). 
  2. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, §§ 8 und 9 BauGB für die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie. Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Grundstücke Fl.Nrn. 1097, 1098, 1099, 1101, 1106, 1107 (Teilfläche) und 1108 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß betroffen. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungs- und Aufstellungsverfahren für die vorstehenden Bauleitpläne im so genannten Parallelverfahren durchzuführen. 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das Bauleitplanverfahren erst dann einzuleiten und durchzuführen, wenn 

a) der Stadt Vohenstrauß der Vertrag zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern und der Firma Traserfelder Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG vorliegt, aus dem sich ergibt, dass die Grundstücke für den beabsichtigten Zweck zur Verfügung stehen, 

b) der Stadt Vohenstrauß eine schriftliche Zusage der Bayernwerk AG vorliegt, aus der sich ergibt, dass der erforderliche Einspeisepunkt gesichert ist, 

c) eine städtebauliche Vereinbarung u.a. bezüglich 
  • der Übernahme der Planungskosten sowie der Kosten für evtl. Ausgleichsflächen oder Ausgleichsmaßnahmen sowie 
  • der Zusage einer Bürgerbeteiligung an der Anlage mittels Anteilszeichnung von mindestens 20 % im Streubesitz
zwischen der Stadt Vohenstrauß und der Traserfelder Energie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG abgeschlossen ist.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Obertresenfeld I“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 03.03.2023 08:40 Uhr