Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der Südwerk Projektgesellschaft mbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Stadtrates, 02.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 38. Sitzung des Stadtrates 02.02.2023 ö beschliessend 15

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 12.01.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß drei von fünf Freiflächen-Photovoltaik-Projekte abgelehnt werden sollen. Die Verwaltung hat die jeweiligen Firmen über die Entscheidung des Gremiums in Kenntnis gesetzt, mit dem Hinweis, dass sie die Möglichkeit haben ihren Antrag bis zum 25.01.2023 zurückziehen, ansonsten wird im Stadtrat über dessen Ablehnung entschieden.
Von drei angeschriebenen Firmen haben zwei ihren Antrag zurückgenommen. Die Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt, hat davon keinen Gebrauch gemacht. 

Der Stadt Vohenstrauß obliegt nach § 2 BauGB die Planungshoheit, dies bedeutet, sie entscheidet alleine über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (= Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplans). Ein Dritter hat keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Somit ist der Antrag der Firma SÜDWERK Projektgesellschaft mbH entsprechend abzulehnen.

Die Projektfläche liegt in der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß, nordöstlich und südlich Untertresenfeld und nordwestlich des Umspannwerks.

Hier beantragt die Firma SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 695, 696, 696/1, 697, 1084, Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß. Die Gesamtfläche dieser Grundstücke beträgt ca. 15,50 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 12.01.2023 vorgelegt. Nach eingehender Beratung und Diskussion wurde in der vergangenen Sitzung auch die Ablehnung dieses Projekts beschlossen.

Beschluss

Der Antrag der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt, auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen wird abgelehnt.

Die Verwaltung wird beauftragt der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH die Entscheidung des Gremiums mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2023 08:40 Uhr