Grundsatzbeschluss Baulandentwicklungsrahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 14.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.10.2019 ö 1

Vorbericht

Baulandentwicklung und Baurecht in der gesamten Stadt Volkach
Grundlagen und gesetzlicher Rahmen
  1. Seit mehreren Jahrzehnten wird der starke – von vielen als zu starke – Flächenverbrauch für Bauzwecke (Verkehr, Gewerbe, Wohnen) im Allgemeinen, aber auch für Bebauung in den Kommunen kritisiert. Politische Initiativen drängen auf eine nachhaltige Verringerung des Flächenbedarfes für Bauzwecke. Zuletzt hat die Bayerische Staatsregierung eine Regionalkonferenz zur bayerischen Flächensparoffensive am 19.07.2019 in Würzburg mit dem Ziel den Flächenbedarf zu reduzieren durchgeführt.
  2. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es in Artikel 14, Abs. 2:
    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
    In der Verfassung des Freistaates Bayern heißt es in Art. 161:
    (1) Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen überwacht. Missbräuche sind abzustellen. (2) Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.
  3. Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet in § 1 Abs. 5 die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen auf eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN).
  4. Auch die Anpassung an den Klimawandel und der Erhalt der Biodiversität sind für Städte und Gemeinden eine sehr bedeutende Zukunftstaufgabe. In der Handreichung des Deutschen Städtetages zur Anpassung an den Klimawandel (2012 und 2019) wird für Stadtplanung und Städtebau darauf hingewiesen, dass Flächenkonversion und Nachverdichtung von besonderer Bedeutung sind.

Nach allgemeiner Einschätzung besteht ein gesellschaftlicher Konsens dahingehend, dass der Flächenverbrauch so gering wie möglich gehalten werden soll. 
Bauland in der Stadt Volkach mit allen Ortsteilen

Die Stadt Volkach will ihrer ökologischen Verpflichtung zum schonenden Umgang mit der begrenzten Ressource Boden/Fläche nachkommen, indem sie der Innenentwicklung Vorrang einräumt gegenüber der Außenentwicklung – Schließung von Baulücken, Abrundung von Siedlungsrändern und Nachverdichtung seien als Beispiele genannt.
Bei der Neuausweisung von Bauflächen soll verhindert werden, dass Baugrundstücke auf unbestimmte Zeit baulich ungenutzt bleiben oder zu Spekulationszwecken gehortet werden. Deshalb soll auf die tatsächliche Verwirklichung geachtet werden. Dies durch die vorrangige Entwicklung von Grundstücken im städtischen Eigentum und durch eine vertraglich abgesicherte Bauverpflichtung.
Um Volkach als attraktiven Wohnstandort weiter zu entwickeln, muss die Lebensqualität der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen. Die in Volkach vorhandene gut entwickelte Infrastruktur ist hierfür Voraussetzung.
Seit Jahren liegt die Nachfrage nach Wohnbauland auf hohem Niveau. Das hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Stadt derzeit (September 2019) keine in ihrem Eigentum befindlichen Bauplätze mehr anbieten kann.

Beschluss

Baulandentwicklungsrahmen
Im Lichte der Planungshoheit der Stadt Volkach, und um den örtlichen Gegebenheiten in Volkach, den ökologischen Zielen der Gesellschaft und den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollen zukünftig folgende Grundsätze berücksichtigt werden, die gleichermaßen für alle Ortsteile gelten:

  1. Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Das Bauen im Bestand durch die Schließung von Baulücken, die Arrondierung der Siedlungsränder, die Nutzung von Brachflächen oder untergenutzten Flächen und die Nachverdichtung insbesondere von zentrumsnahen Lagen haben - soweit möglich - Vorrang vor Neuerschließungen. In den vergangenen zehn Jahren wurden viele Baulücken geschlossen, Nachverdichtungen vorgenommen und Flächenumwidmungen durch die Stadt begleitet. Wegen des rechtlich sehr starken Schutzes des Privateigentumes bleibt dies aber erfahrungsgemäß ein zäher, lange dauernder Prozess.

  1. Neuausweisung von Baugrundstücken (Schaffung von Baurecht) im baurechtlichen Außenbereich nur, wenn die Entwicklungsflächen in das Eigentum der Stadt Volkach kommen, damit keine Baufläche dauerhaft unbebaut bleibt.
Die für die jeweilige Baulandbereitstellung notwendigen Flächen werden von der Stadt erworben. Zur Erhöhung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer (Flächeneinleger) können diese, bei entsprechender Flächengröße ihres Einlagegrundstückes im Plangebiet einen Bauplatz rückerwerben. Dieser ist mit einer in der Regel innerhalb von 5 Jahren zu realisierenden Baupflicht versehen. Nur unter dieser Voraussetzung soll der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließen.
Die durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes entstehenden Baugrundstücke dürfen nur mit einer notariell vereinbarten Bauverpflichtung verkauft werden.

  1. Baurecht in besonderen Fällen
Ausnahmen von den Vorgaben der Nrn. 1 und 2 können, wenn dies im Interesse der Stadt Volkach liegt (z.B. Weiterentwicklung der Stadt) mit städtebaulichen Verträgen geregelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.11.2019 20:32 Uhr