Systemtrenner für das Trinkwasserversorgungsnetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 16.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 16.12.2019 ö beschließend 1

Vorbericht

Zur Sicherung des Brandschutzes wird Löschwasser aus den Rohrnetzen der Trinkwasserversorgung über Hydranten entnommen. Grundlage hierfür ist die im Bayerischen Feuerwehrgesetz geregelte Verantwortung zur Bereitstellung von Löschwasser. Hierzu wird sich im Regelfall der örtlichen Wasserversorgungseinrichtung bedient. Bei der Löschwasserentnahme durch die Feuerwehr aus dem Hydranten-Netz können beim Fehlen geeigneter Sicherheitseinrichtungen infolge von Rückfließen Verunreinigungen in das Rohrnetz gelangen und die Fließverhältnisse im Rohrnetz beeinflusst werden. Als Folge davon können die Trinkwasserqualität beeinträchtigt und Rohrbrüche durch Druckschwankungen verursacht werden. Gemäß der Trinkwasserverordnung § 17 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, mit entsprechenden Sicherungseinrichtungen ausgestattet werden. Zur Erreichung dieses Schutzziels wurde die Norm für feuerwehrtaugliche Systemtrenner überarbeitet. Diese Überarbeitung erfolgte durch den dafür zuständigen Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen im DIN e. V. (FNFW). Seit Veröffentlichung dieser Norm sind Feuerwehr- Systemtrenner B nach DIN 14346 Teil der Standardbeladung (Pflichtbeladung).

Der Kreisbrandinspektion Kitzingen hat hierzu eine landkreisweite Bedarfsabfrage im Juni 2019 gestartet, um über eine Sammelbestellung bestmögliche Konditionen für den Erwerb dieser Systemtrenner zu erreichen. Das Erfordernis der Beschaffung wurde durch den zuständigen Kreisbrandmeister Erwin Strobel bekräftigt. Für die Stadt Volkach wurde ein Bedarf in Höhe von 24 Stück (alle Feuerwehren und städtischer Bauhof) gemeldet. Der gesamte Beschaffungsprozess wurde sodann von der Kreisbrandinspektion durchgeführt und fand mit der Auslieferung im November 2019 den Abschluss.

Die Verwaltung war in den Beschaffungsprozess nicht involviert. Die dem Zuschlag zugrunde liegenden Angebote sind der Verwaltung jedoch bekannt.

Da die Beschaffung der Systemtrenner einzig der Absicherung des Trinkwasserortsnetzes dient, fließen die Investitionskosten in die Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsanlage ein.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Beschaffungsvorgang zu und nimmt die Investitionskosten für die Sicherung der Trinkwasserversorgungsanlage durch Systemtrenner in Höhe von EUR 20.160,00 netto zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.01.2020 07:58 Uhr