Bauvoranfrage: Kralenetz Thomas: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in 97332 Volkach - Obervolkach, Dr.-Gengler-Straße 24d, Flst. 37/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses, 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 06.05.2019 ö beschließend 1.1

Vorbericht

Kralenetz Thomas
Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in 97332 Volkach - Obervolkach, Dr.-Gengler-Straße 24d, Flst. 37/2

Das Grundstück liegt  nach dem Flächennutzungsplan innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Obervolkach und ist dort als MD-Gebiet eingetragen.
       Die Erschließung (Kanal- und Wasserleitung) kann über die bereits verlegte Verlängerungen der bestehenden Leitungen von der Dr.-Gengler-Straße aus sichergestellt werden.
       Die Straßenerschließung kann über den Flurweg 249 und 250 sichergestellt wird, wobei kein Anspruch auf den Ausbau des Flurweges besteht.
       Für die Erschließung (Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenerschließung) ist mit der Bauherrschaft eine Sondervereinbarung abzuschließen.
       Für die Dacheindeckung sind naturrote Materialien zu verwenden.
       Es sind für die Errichtung des Einfamilienwohnhauses 2 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
       Der 30 %-ige unentgeltliche Flächenabzug, wie bereits bei der Bebauung der Flurstücke, 37/1 und 37/3 gefordert, ist hier ebenfalls anzuwenden.

Beschluss

Das Grundstück liegt  nach dem Flächennutzungsplan innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Obervolkach und ist dort als MD-Gebiet eingetragen.
       Die Erschließung (Kanal- und Wasserleitung) kann über die bereits verlegte Verlängerungen der bestehenden Leitungen von der Dr.-Gengler-Straße aus sichergestellt werden.
       Die Straßenerschließung kann über den Flurweg 249 und 250 sichergestellt wird, wobei kein Anspruch auf den Ausbau des Flurweges besteht.
       Für die Erschließung (Kanalisation, Wasserversorgung, Straßenerschließung) ist mit der Bauherrschaft eine Sondervereinbarung abzuschließen.
       Für die Dacheindeckung sind rote Materialien zu verwenden.
       Es sind für die Errichtung des Einfamilienwohnhauses 2 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen.
       Der 30 %-ige unentgeltliche Flächenabzug, wie bereits bei der Bebauung der Flurstücke, 37/1 und 37/3 gefordert, ist hier ebenfalls anzuwenden.
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 11:21 Uhr