Bauvoranfrage: Redweik Johann: Neubau eines Bürogebäudes in 97332 Volkach, Sonnenberg 6a, Flst. 5986


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses, 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 06.05.2019 ö beschließend 1.2

Vorbericht

Redweik Johann
Bauvoranfrage: Neubau eines Bürogebäudes in 97332 Volkach, Sonnenberg 6a, Flst. 5986
Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ und ist dort als GE-Gebiet eingetragen. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Reduzierung der Dachneigung für Pultdächer von 15 – 30 Grad auf 7 Grad wird befürwortet. Für die Dacheindeckung sind naturrote bis ziegelrote Materialien zu verwenden.
Die Kanal- und Wasserserschließung ist über die bestehenden Anschlüsse des Flst.- 5986 sicher gestellt. Mit der Bildung eines separaten Hinterlieger-Grundstückes hat die Ver.- und Entsorgung über die Anschlüsse des Flst 5986 zu erfolgen. Die Anschlüsse sind mittels Dienstbarkeiten zu sichern. Die Straßenerschließung ist über die Straße „Sonnenberg“ sicher gestellt.
Mit dem Bauantrag sind die grünordnungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes mittels Vorlage eines Freiflächengestaltungsplanes für das Gesamtgrundstück (Hinterlieger- und Vorderliegerundstück) nachzuweisen.
Für das Bauvorhaben sind ausreichend Kfz-Stellplätze nachzuweisen, wobei keine Überlagerung mit bestehenden Stellplätzen auf dem Flst. 5986 erfolgen darf. Mit dem Bauantrag ist der Nachweis für beide Nutzungen auf dem Grundstück vorzulegen).

Beschluss

Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ und ist dort als GE-Gebiet eingetragen. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Reduzierung der Dachneigung für Pultdächer von 15 – 30 Grad auf 7 Grad wird befürwortet. Für die Dacheindeckung sind naturrote bis ziegelrote Materialien zu verwenden.
Die Kanal- und Wasserserschließung ist über die bestehenden Anschlüsse des Flst.- 5986 sicher gestellt. Mit der Bildung eines separaten Hinterlieger-Grundstückes hat die Ver.- und Entsorgung über die Anschlüsse des Flst 5986 zu erfolgen. Der Anschluss ist mittels Dienstbarkeiten zu sichern. Die Straßenerschließung ist über die Straße Sonnenberg sicher gestellt.
Mit dem Bauantrag sind die grünordnungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes mittels Vorlage eines Freiflächengestaltungsplanes für das Gesamtgrundstück (Hinterlieger- und Vorderliegerundstück) nachzuweisen.
Für das Bauvorhaben sind ausreichend Kfz-Stellplätze nachzuweisen, wobei keine Überlagerung mit bestehenden Stellplätzen auf dem Flst. 5986 erfolgen darf. Ein Nachweis für beide Nutzungen auf dem Grundstück ist mit der Genehmigungsplanung vorzulegen).
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 11:21 Uhr