Bauantrag: Müller, Markus; Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung sowie Abbruch eines besth. Wohnhauses mit Scheune in 97332 Volkach, Zehentgasse 2, Flst. 223, 227/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Verwaltungsgemeinschaft Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö beschließend 2.1

Vorbericht

Müller, Markus
Baugenehmigung: Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung sowie Abbruch eines best. Wohnhauses mit Scheune in 97332 Volkach, Zehentgasse 2, Flst. 223, 227/2

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt Das Gebäude steht unter Ensembleschutz. Das Hausrelief ist in der Denkmalliste eingetragen.
Der städtebauliche Berater, Schröder, wurde zur Ausarbeitung einer Stellungnahme gebeten. Auf diese Stellungnahme wird verwiesen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,8 auf 1,0
wird beantragt.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
  • der Ausbildung einer gebäudebreiten Loggia mit Dachterrasse im Obergeschoss (Hinterlieger-Bereich),
  • der Herstellung eines gebäudebreiten Balkons im Dachgeschoss (Hinterlieger-Bereich),
  • der Belichtung der Wohnräume durch eine verglaste Giebelfassade (Hinterlieger-Bereich),
  • der waagerecht liegenden Gaube an der Nordseite als RWA, (nicht einsehbar),
  • der 2 Werbeanlagen im Obergeschoss an der Fassade,
  • Traufenausbildung ohne Gesimse (nur vorgehängte Dachrinne)
wird beantragt.
Für die Dacheindeckung sind naturrote nicht engobierte Tonziegel zu verwenden.
Es werden keine zusätzlichen Wohnungen gegenüber dem Bestand geschaffen. Es sind keine ergänzenden Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt Das Gebäude steht unter Ensembleschutz. Das Hausrelief ist in der Denkmalliste eingetragen.
Auf diese Stellungnahme wird verwiesen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,8 auf 1,0
wird befürwortet.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
  • der Ausbildung einer gebäudebreiten Loggia mit Dachterrasse im Obergeschoss (Hinterlieger-Bereich),
  • der Herstellung eines gebäudebreiten Balkons im Dachgeschoss (Hinterlieger-Bereich),
  • der Belichtung der Wohnräume durch eine verglaste Giebelfassade (Hinterlieger-Bereich),
  • der waagerecht liegenden Gaube an der Nordseite als RWA, (nicht einsehbar),
  • der 2 Werbeanlagen im Obergeschoss an der Fassade,
  • Traufenausbildung ohne Gesimse (nur vorgehängte Dachrinne)
wird befürwortet und ist städtebaulich vertretbar.
Für die Dacheindeckung sind naturrote nicht engobierte Tonziegel zu verwenden.
Es werden keine zusätzlichen Wohnungen gegenüber dem Bestand geschaffen. Es sind keine ergänzenden Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 11:30 Uhr