Baugenehmigung: Enßner, Christian; Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses mit Balkonanbau in 97332 Volkach, Weinstraße 18, Flst. 309


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Verwaltungsgemeinschaft Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 18.11.2019 ö beschließend 2.2

Vorbericht

Enßner Christian
Baugenehmigung: Umbau und Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses mit Balkonanbau in 97332 Volkach, Weinstraße 18, Flst. 309

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude steht unter Ensembleschutz.
Auf die Stellungnahme des städtebaulichen Beraters, Schröder, wird verwiesen.
Fensterbreiten von Dachgauben dürfen nur 1 Sparrenfeld breit sein.

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Ausbildung eines Flachdaches im Hinterlieger Bereich für den Gebäudeanbau
wird beantragt.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
  • der Ausbildung eines über-Eck Balkons bis an die Grundstücksgrenze im Obergeschoss,
  • der Herstellung einer Dachterrasse im Dachgeschoss
  • der Belichtung der Wohnräume im Dachgeschoss mit Dachflächenfenstern (Hinterlieger-Bereich)
wird beantragt.

Für die 2 Wohneinheiten im Bestand sind 3 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Diese gelten als nachgewiesen, wenn der baurechtliche Stellplatznachweis für ein Zweifamilienwohnhaus vorgelegt wird. Bisher wurde nur ein Nachweis vom Finanzamt und nicht nach dem Baurecht vorgelegt. Die endgültige Anzahl der Kfz-Stellplätze kann erst nach Prüfung des noch vorzulegenden Nachweises festgestellt werden.

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude steht unter Ensembleschutz.
Der städtebauliche Berater, Schröder, wurde zur Ausarbeitung einer Stellungnahme gebeten. Auf diese Stellungnahme wird verwiesen.
Fensterbreiten von Dachgauben dürfen nur 1 Sparrenfeld breit sein. Die Belichtung von

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Ausbildung eines Flachdaches im Hinterlieger Bereich für den Gebäudeanbau
wird befürwortet.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
  • der Ausbildung eines über-Eck Balkons bis an die Grundstücksgrenze im Obergeschoss,
  • der Herstellung einer Dachterrasse im Dachgeschoss
  • der Belichtung der Wohnräume im Dachgeschoss mit Dachflächenfenstern (Hinterlieger-Bereich)
wird befürwortet.

Es wird empfohlen, die Belichtung der Wohnräume im Dachgeschoss-Hinterlieger-Bereich mit Dachgauben zu belichten.
Für die Dacheindeckung sind naturrote nicht engobierte Tonziegel zu verwenden.
Für die 2 Wohneinheiten im Bestand sind 3 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Diese gelten als nachgewiesen, wenn der baurechtliche Stellplatznachweis für ein Zweifamilienwohnhaus vorgelegt wird. Bisher wurde nur ein Nachweis vom Finanzamt (Steuerrecht) und nicht nach dem Baurecht vorgelegt. Die endgültige Anzahl der Kfz-Stellplätze kann erst nach Prüfung des noch vorzulegenden Nachweises festgestellt werden.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Einsprüche der Nachbarn durch das Landratsamt Kitzingen gewertet und geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 11:30 Uhr