Bauantrag: Enßner Christian; Umbau eines Einfamilienhausaes in ein Zweifamilienhaus mit Balkonanbau in 97332 Volkach, Weinstraße 18, Flst. 309


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses, 16.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 16.12.2019 ö beschließend 2.1

Vorbericht

Enßner Christian
Bauantrag: Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Balkonanbau in 97332 Volkach, Weinstraße 18, Flst. 309

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude steht unter Ensembleschutz.
Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 18.11.2019 bereits behandelt.
Der Nachweis, dass das Wohnhaus bisher bereits ein Zweifamilienwohnhaus im Sinne des Baurechts ist, konnte nicht geführt werden. Der Bauherr beantragt nun den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Balkonanbau. Er legt einen Kfz-Stellplatznachweis vor. Eine Wohneinheit gilt als Bestand. Für die zweite Wohneinheit sind 1,5 = 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Herr Enßner stellt den Antrag auf Ablöse der nicht auf dem Grundstück nachzuweisenden 2 Kfz-Stellplätze.

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Altstadt“ und ist dort als MI-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude steht unter Ensembleschutz.
Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 18.11.2019 bereits behandelt.
Der Nachweis, dass das Wohnhaus bisher bereits ein Zweifamilienwohnhaus im Sinne des Baurechts ist, konnte nicht geführt werden. Der Bauherr beantragt nun den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus mit Balkonanbau. Er legt einen Kfz-Stellplatznachweis vor. Eine Wohneinheit gilt als Bestand. Für die zweite Wohneinheit sind 1,5 = 2 Kfz-Stellplätze nachzuweisen. Herr Enßner stellt den Antrag auf Ablöse der nicht auf dem Grundstück nachzuweisenden 2 Kfz-Stellplätze.
Der Ablöse von 2 nicht auf dem Grundstück nachzuweisenden Kfz-Stellplätzen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.05.2021 11:32 Uhr