Kommunalwahl 2020 - Änderung der Bestellung des/der stv. Gemeindewahlleiters/-leiterin
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung Volkach, 09.03.2020
Beratungsreihenfolge
Vorbericht
Gemäß Art. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) wurde mit Beschluss Nr. 285 vom 18.11.2019 Frau Margit Krämer als Gemeindewahlleiterin und Herr Gerhard Wagenhäuser zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter bestellt. Dem Wahlleiter obliegt als Wahlorgan die Leitung der Wahl; er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl innerhalb des Wahlkreises. Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen: Bekanntmachung der Wahl, Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, Berufung der Mitglieder des Wahlausschusses, Entgegennahme, Prüfung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge und Verkündung des Wahlergebnisses. Zum Wahlleiter kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat als sich bewerbende Person aufgestellt ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Sätze 3 bis 4 GLKrWG). Die Berufung ist gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 5 GLKrWG unverzüglich dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde
anzuzeigen. Aufgrund persönlicher Hinderungsgründe steht Herr Wagenhäuser nicht mehr als stv. Gemeindewahlleiter zur Verfügung, weshalb seine Nachfolge zu bestimmen ist.
Beschluss
Der Stadtrat Volkach beruft zur Kommunalwahl am 15. März 2020 anstelle von Herrn Gerhard Wagenhäuser als stv. Gemeindewahlleiterin: Frau Christina GEHRING.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2020 06:37 Uhr