Bauantrag: Dillinger Franziskanerinnen Provinzialat Bamberg; Erweiterung Haus Franziskus der Mädchen-Realschule Volkach in 97332 Volkach, Klostergasse 1, Flst. 44


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 02.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 02.04.2020 ö beschließend 1

Vorbericht

Dillinger Franziskanerinnen Provinzialat Bamberg
Bauantrag: Erweiterung Haus Franziskus der Mädchen-Realschule Volkach in 97332 Volkach, Klostergasse 1, Flst. 44

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ und im Bereich der Gestaltungssatzung der Altstadt. Das Grundstück liegt im Ensemblebereich. Der Gebäudekomplex „Haus Franziskus“ ist als Einzeldenkmal eingetragen.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich.
  • der Ausbildung eines Flachdaches statt eines Satteldaches mit mindestens 45 Grad Dachneigung,
  • der Bebauung eines Bereiches, der für die weitere Bebauung frei zu halten ist, entspricht auch der Baugrenzenüberschreitung,
wird beantragt.

Eine Abweichung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung hinsichtlich:
  • 4.3: der Ausbildung eines Flachdaches mit Foliendach statt eines steilen Daches mit mindestens 45 Grad Dachneigung und roten Tonziegeln,
  • 4.4: der Ausführung der Fassade mit hellen, gewellten Keramikplatten statt einer Putzfassade,
  • 4.5: der Ausbildung von schlanken hohen Metallfenstern statt Fenstern aus handwerklichen Konstruktionen (Holzfenstern) mit einem Maßverhältnis von 2:3 – 1:2,
wird beantragt.

Auf die Stellungnahmen des städtebaulichen Beraters, Dag Schröder und dem Aktenvermerk des Architekturbüro Göger, wird verwiesen.

Für das Bauvorhaben sind keine ergänzenden Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Die Farbgestaltung der Fassade (Fensterfarbe, Fassade, Fensterbrüstungen) ist vor Baubeginn mit der Stadt und dem Landratsamt abzustimmen.

Beschluss

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich.
  • der Ausbildung eines Flachdaches statt eines Satteldaches mit mindestens 45 Grad Dachneigung,
  • der Bebauung eines Bereiches, der für die weitere Bebauung frei zu halten ist, entspricht auch der Baugrenzenüberschreitung,
wird befürwortet.

Eine Abweichung von den Vorgaben der Gestaltungssatzung hinsichtlich:
  • 4.3: der Ausbildung eines Flachdaches mit Foliendach statt eines steilen Daches mit mindestens 45 Grad Dachneigung und roten Tonziegeln,
  • 4.4: der Ausführung der Fassade mit hellen, gewellten Keramikplatten statt einer Putzfassade,
  • 4.5: der Ausbildung von schlanken hohen Metallfenstern statt Fenstern aus handwerklichen Konstruktionen (Holzfenstern) mit einem Maßverhältnis von 2:3 – 1:2,
wird befürwortet.

Auf die Stellungnahmen des städtebaulichen Beraters, Dag Schröder und dem Aktenvermerk des Architekturbüro Göger, wird verwiesen.

Für das Bauvorhaben sind keine ergänzenden Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Die Farbgestaltung der Fassade (Fensterfarbe, Fassade, Fensterbrüstungen) ist vor Baubeginn mit der Stadt und dem Landratsamt abzustimmen.
Dem B auantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2020 06:39 Uhr