Innenstadt Volkach - Weiterentwicklung des verkehrsberuhigten Bereiches


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.06.2020 ö 3

Vorbericht

Aufgrund der Corona-Pandemie verbringen viele ihren Urlaub in Deutschland, bzw. verbleiben daheim. Die Volkacher Innenstadt wird daher in der Sommersaison von sehr vielen Einheimischen und Gästen besucht. Deshalb soll auf Wunsch des Stadtrates der verkehrsberuhigte Bereich in der Hauptstraße weiterentwickelt werden (zunächst ab Beginn der Sommerferien für die Saison 01.08. – 31.10.2020).
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Kitzingen folgendes mögliches Konzept besprochen:
  • Temporäres Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen VZ 250 „Durchfahrt verboten“) ab Samstag, 14 Uhr bis Sonntag 24 Uhr sowie an Feiertagen
  • Zusatzschild „Anlieger frei“
(damit ist die Zufahrt für Bewohner und Übernachtungsgäste sowie zum Beispiel zu Bäckereien, Cafés, gastronomischen Betrieben, Pizzerien, Dönerläden, Weingütern etc. jederzeit möglich)
  • Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“

  • Anbringung des VZ 250 („Durchfahrt verboten“) an den Einfahrtsstraßen Oberes Tor, Zeilitzheimer Tor, Weinstraße, Spitalstraße
(Anmerkung: derzeit entbehrlich in der Josef-Wächter-Straße aufgrund der Baustellensperrung)
  • Aufstellen von Bauschranken mit Beleuchtung an den momentanen Haupteinfahrtsstraßen am Oberen Tor und an der Weinstraße zur zusätzlichen optischen Wahrnehmung (temporär für einige Wochen)
  • Ggf. Anbringung von Hinweisschildern bereits am außerörtlichen Parkleitsystem
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit, z. B.
- Bekanntmachung im Volkacher Kurier und den Medien (Zeitung, soz. Medien, etc.)
- Flyer für Gastronomie und Hotelbetriebe sowie Ferienwohnungen
Die Kosten betragen ca. 10.000 bis 15.000 Euro (Schilder, Flyer, etc.).
Der Stadtrat Volkach wird um Beratung und Entscheidung gebeten.

Beschluss

Der Weiterentwicklung des verkehrsberuhigten Bereiches gem. o. a. Vorgehensweise für die Saison 2020 (spätestens 01.08. – 31.10.2020) wird mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zugestimmt:
Vor Einführung ist eine Infoveranstaltung mit den Geschäftstreibenden (Winzer, Einzelhändler, Gastronomen, Hoteliers, etc.) und interessierten Anliegern durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt eine Einsparung der Kosten zu prüfen (Notwendigkeit von Flyern, Verminderung Schilderanzahl). Außerdem ist zu evaluieren, ob das Verkehrszeichen „Fahrradfahrer frei“ nötig ist, oder auch Radfahrer absteigen müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2021 08:18 Uhr