Bauantrag Martin Burger auf Nutzungserweiterung eines bestehenden Nebengebäudes für Weinverkauf (vorhanden) dazu Verkostung für kleinere Speisen und Getränke in 97332 Volkach, Am Bach, Flst. 485 („Imbiss“-Nutzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 06.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 06.07.2020 ö 3

Vorbericht

Der Bauantrag des Herrn Burger wurde vom Bauausschuss in seiner Sitzung am 08.06.2020 wegen möglicher Bezugsfälle zurückgestellt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird er nun im Stadtrat behandelt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Altstadt Volkach“, des Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ sowie innerhalb der Gestaltungssatzung. Es ist als MI-Gebiet eingetragen. Die Erschließung ist über die vorhandenen Anschlüsse sowie die Straße „Am Bach“ sichergestellt.
Nach dem ursprünglichen Altstadt-Bebauungsplan sind gastronomische Betriebe in den Seitengassen und Straßen nicht zulässig.
Im Rahmen eines Änderungsverfahrens wurde diese Festsetzung wie folgt ergänzt:
 „Der Ausschank von Wein zur Verkostung gegen Entgelt im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wein, auch in Haushaltsmengen, kann im Rahmen einer Befreiung erlaubt werden, wenn Gründe des Allgemeinwohls (Immissionsschutz, verkehrliche Probleme und ähnliches) und der Gleichbehandlung nicht entgegenstehen. Die Abgabe von Speisen gegen Entgelt ist nicht zugelassen. Diese Festsetzung beschränkt sich auf folgende Straßen: Josef-Wächter-Straße, Am Bach, Spitalstraße sowie die Schelfengasse.“
Der Antragsteller beantragt eine Befreiung von dem Verbot der Abgabe von Speisen gegen Entgelt da es sich lediglich um einen Imbissverkauf bis 20 Uhr handelt.

Der Stadtrat wird um Entscheidung gebeten.

Beschluss

  1. Einer Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ in Bezug auf die Abgabe von Speisen gegen Entgelt wird als Einzelfallentscheidung (Lage am Rande des Bebauungsplanes, Lage am unteren Stadtzugang -direkter Zugang vom Busparkplatz sowie Zufahrt von Radfahrern-, direkte Angrenzung an den Hindenburgpark, Nutzung eines Leerstands -entsprechend ausgebaute Scheune-) mit folgenden Auflagen zugestimmt:
  • Es handelt sich um einen reinen Imbissverkauf, keine gastronomische Nutzung.
  • Die Öffnungszeiten sind auf maximal 20 Uhr begrenzt.
  • Emissionen sind in einem Lärmgutachten aufzuzeigen. Alternativ wird dem Antrag in stets widerruflicher Weise jährlich befristet jeweils bis 31.10. zugestimmt.
  • Es sind Fahrradstellplätze auszuweisen.
  • Die Durchfahrt muss jederzeit gewährleistet sein.
  • Das Umfeld ist stets sauber zu halten.
  • Die Zustimmung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs bei Nichteinhaltung der öffentlichen Belange erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Datenstand vom 21.07.2020 07:14 Uhr