Bauantrag: Eibicht, Julian und Wilsch-Eibicht, Ribana; Umbau eines bestehenden Wohnhauses in 97332 Volkach, Erlachweg 41, Flst. 2521/6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 17.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 17.08.2020 ö beschließend 6

Vorbericht

Eibicht Julian und
Wilsch-Eibicht Ribana
Bauantrag: Umbau eines bestehenden Wohnhauses in 97332 Volkach, Erlachweg 41, Flst. 2521/6

Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Ost“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen.

Die Straßenerschließung ist über die Zufahrt vom Erlachweg sichergestellt.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bestehenden Hausanschlüsse des Grundstückes sichergestellt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Geschossflächenzahl von max. 0,5 auf 0,63 wird befürwortet. Begründung: Die 2-Geschossigkeit ist bereits im Bestand vorhanden. Die Kubatur des Gebäudes wird durch die baulichen Maßnahmen nicht wesentlich verändert.
Für die Nutzung mit 2 Wohneinheiten im Gebäude sind 3 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Auf die Einhaltung der Schallschutzrichtlinien und der Grünordnung im Bebauungsplan wird verwiesen.

Beschluss

Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Volkach Ost“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen.
Die Straßenerschließung ist über die Zufahrt vom Erlachweg sichergestellt.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bestehenden Hausanschlüsse des Grundstückes sichergestellt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Geschossflächenzahl von max. 0,5 auf 0,63 wird befürwortet. Begründung: Die 2-Geschossigkeit ist bereits im Bestand vorhanden. Die Kubatur des Gebäudes wird durch die baulichen Maßnahmen nicht wesentlich verändert.
Für die Nutzung mit 2 Wohneinheiten im Gebäude werden 3 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt.
Auf die Einhaltung der Schallschutzrichtlinien und der Grünordnung im Bebauungsplan wird verwiesen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2021 08:16 Uhr