Bauantrag: Hahn, Susanne; Umbau und Sanierung "Gasthaus zur Lilie" in 97332 Volkach, Hauptstr. 1, Flst. 38/1, 38/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 31.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 31.08.2020 ö beschließend 3

Vorbericht

Hahn, Susanne
Bauantrag: Umbau und Sanierung "Gasthaus zur Lilie" in 97332 Volkach, Hauptstr. 1, Flst. 38/1, 38/2

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Volkach Altstadt“ und ist dort als M-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Denkmalschutzliste eingetragen. Das Grundstück liegt im Ensemblebereich der Altstadt.
Auf die Stellungnahmen des Büro Schröder, Schweinfurt wird verwiesen.
Die Erschließung ist über die bestehenden Anschlüsse des Anwesens, Hauptstraße 1 sichergestellt. Die Straßenerschließung ist ebenfalls über die Hauptstraße sichergestellt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Ausbildung von 2 Flachdächern im Hinterlieger Bereich für die Nutzung als Dachterrasse wird beantragt. Das geplante offene Müllhäuschen liegt teilweise außerhalb der Baugrenze und im Bereich, der von weiterer Bebauung frei zu halten ist. Der Eingang soll mit einem Glasdach überdacht werden.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
  • der Ausbildung von 2 Flachdach-Dachterrassen, im Obergeschoss und im Dachgeschoss (4.2 D),
  • der Herstellung einer innenliegenden Dachterrasse im Hinterlieger Bereich (4.3 F)
wird beantragt.
Für das Bauvorhaben sind 16 Kfz-Stellplätze zusätzlich nachzuweisen. Es wird ein Antrag zur Ablösung der Kfz-Stellplätze gestellt.

Beschluss

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Volkach Altstadt“ und ist dort als M-Gebiet eingetragen. Des Weiteren liegt es im Bereich der Gestaltungssatzung für die Altstadt. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Denkmalschutzliste eingetragen. Das Grundstück liegt im Ensemblebereich der Altstadt.
Auf die Stellungnahmen des Büro Schröder, Schweinfurt wird verwiesen.
Die Erschließung ist über die bestehenden Anschlüsse des Anwesens, Hauptstraße 1 sichergestellt. Die Straßenerschließung ist ebenfalls über die Hauptstraße sichergestellt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich;
  • der Ausbildung von 2 Flachdächern im Hinterlieger Bereich für die Nutzung als Dachterrasse,
  • dem offenen Müllhäuschen teilweise außerhalb der Baugrenze und im Bereich, der von weiterer Bebauung frei zu haltenden Fläche,
  • der Eingangsüberdachung als Glasdach
wird befürwortet.
Eine Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich;
  • der Ausbildung von 2 Flachdach-Dachterrassen, im Obergeschoss und im Dachgeschoss (4.2 D),
  • der Herstellung einer innenliegenden Dachterrasse im Hinterlieger Bereich (4.3 F)
wird befürwortet.
Für das Bauvorhaben sind 16 Kfz-Stellplätze zusätzlich nachzuweisen. Der Ablösung von 16 Kfz-Stellplätzen wird befürwortet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Ablösevertrag zu unterzeichnen.
Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 07:46 Uhr