Verfahrensweise für Ausschreibungen von städtischen Grundstücken


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.10.2020 ö beschließend 6

Vorbericht

Bisher wurden Verpachtungsbekanntmachungen von städtischen Grundstücken in den 16 öffentlichen Amtstafeln von Volkach und allen Ortsteilen angehängt, Bekanntmachungsdauer war zwei Wochen.
Dies wird zukünftig in einer zweistufigen Ausschreibung erfolgen:
Die Angebotsfrist wird von zwei auf sechs Wochen erweitert und die Ausschreibung wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Volkach im Bürgerportal erscheinen.
Ist nach der Ausschreibungsdauer von sechs Wochen kein Pachtangebot eingegangen, wird die Verpachtungsbekanntmachung außerdem auf folgenden Internetseiten online gestellt:
- Weinbauring Franken e.V.
- Winzergemeinschaft Franken
- Winzer-Service

Die Neuvergabe der Grundstücke wird anschließend -nach Vorbereitung durch den Landwirtschaftsreferenten- in den Stadtratssitzungen vom Stadtrat entschieden. Pachtverlängerungen von bestehenden Verträgen werden als Geschäft der laufenden Verwaltung im Benehmen mit dem Landwirtschaftsreferenten getätigt und nicht im Stadtrat behandelt.

Beschluss

Grundstücke soll en bereits 6 Monate vor Ablauf des Pachtvertrages (üblicherweise Oktober) somit im März zusammen ausgeschrieben werden.
Die Angebotsfrist wird von zwei auf sechs Wochen erweitert und wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Volkach im Bürgerportal erscheinen.
Ist nach der Ausschreibungsdauer von sechs Wochen kein Pachtangebot eingegangen, wird die Verpachtungsbekanntmachung außerdem auf folgenden Internetseiten online gestellt:
- Weinbauring Franken e.V.
- Winzergemeinschaft Franken
- Winzer-Service
Die Neuvergabe der Grundstücke wird anschließend -nach Vorbereitung durch den Landwirtschaftsreferenten- vom Bau- Agrar- und Umweltausschuss entschieden. Pachtverlängerungen von bestehenden Verträgen werden als Geschäft der laufenden Verwaltung im Benehmen mit dem Landwirtschaftsreferenten getätigt und nicht im Ausschuss behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2020 12:26 Uhr