Erledigungsbericht zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 30.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 30.11.2020 ö beschließend 8

Vorbericht

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrats Volkach hat in der Zeit vom 01. September 2020 bis 03. September 2020 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 durchgeführt, und einen Prüfungsbericht erstellt.
Die Kämmerei hat nachfolgend die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zusammengestellt.
Textziffern
1.
(12)
Gebäudeunterhalt
Bei stichprobenartigen Überprüfungen wurde festgestellt, dass bei verschiedenen Maßnahmen
- Fluchtwegtüre Kindergarten Eichfeld (Fa. Haas, HHSt. 8801.5010, 4.706,57 €)
- Ausbesserungsarbeiten Wasserhaus in Volkach (Fa. Gerhard, HHSt. 8801.5010, 3.711,38 €)
- Renovierung Außenfassade Alter Bahnhof (Fa. Benedum, HHSt. 8801.5010, 5.913,11 €)
keine Angebotsanfragen und Ausschreibungen durchgeführt werden. Hier ist auf eine wirtschaftliche Auftragsvergabe zu achten.

Das Nichteinholen von Vergleichsangeboten kann grundsätzlich nur vertreten werden, wenn eine stichhaltige Begründung vorliegt. Grundsätzlich müssen bei Werkleistungen die Schwellenwerte nach §3a VOB eingehalten werden.

  • Zum Beispiel in Eichfeld: hier haben wir die ortsansässige Firma Haas beauftragt (Regionalität).
  • Zum Beispiel Wasserhaus: Um weitere Schäden am Gebäude abzuwenden war die ortsansässige Fa. Gerhard kurzfristig in der Lage die Arbeiten auszuführen.
  • Zum Beispiel Außenfassade Bahnhof: Es war Wunsch des Rechnungsprüfungsausschusses die Sanierung durchzuführen. Mangels Kapazitäten im Bauhof wurden die Arbeiten durch die Fa. Benedum ausgeführt.

Sämtliche Vorgehensweisen bezüglich der o.g. Beispiele wurden mit Bürgermeister Kornell abgestimmt.
2.
(12)
Brücken
Die Haupt- und Nebenprüfungen nach DIN 1076 von 19 Brücken wurden von Ingenieur-Büro Relling in 2019 durgeführt (4.912,92 €). Es wird um Vorlage gebeten, welche Zustandsbewertungen für die jeweilige Brücke festgestellt wurden. Um eine Jahresplanung festzulegen, wäre eine Kostenschätzung aufzustellen.

Die Zustandsbewertung wird dem Rechnungsprüfungsausschuss übersendet.
3.
(12)
Zustandserfassung bei Straßen
Grundlage jeder Straßenerhaltung ist der Aufbau eines systematischen Erhaltungsmanagements der Straßeninfrastruktur für Gemeindestraßen. Dazu gehört die bautechnische, funktions- und sicherheitsbezogene Bewertung als regelmäßige systematische Erfassung des baulichen Zustands der Straßen. Die Zustandserfassung und -bewertung der Straßen erfolgt in Volkach kaum oder meist nur auf visueller Basis. Grundvoraussetzung für eine möglichst wirtschaftliche Erhaltungsmaßnahme ist aber eine möglichst genau und lückenlose Kenntnis der vorhandenen Substanz. Dazu ist die Erhebung einer Vielzahl von Daten erforderlich, visuelle Kontrollverfahren reichen hierfür alleine nicht aus. Die rein visuelle Zustandserfassung ist nicht effizient, es fehlt die Objektivität. Es werden ohne qualifiziertes Fachpersonal nur Schäden und Mängel erfasst, die an der Oberfläche sichtbar sind. Die Erhaltung der Straßen kostet Geld und muss deshalb vorausschauend geplant werden. Wir empfehlen deshalb, die Zustandserfassung und -bewertung der Straßen für den Straßenunterhalt künftig um messtechnische Verfahren zu erweitern. Dies ist unabdingbar, wenn der wirtschaftliche Wert und die Restnutzungsdauer der Straßen genügend genau bewertet werden sollen.

Die strukturierte Zustandserfassung und -bewertung der Straßen für den Straßenunterhalt könnte an ein Ingenieurbüro ausgeschrieben werden. Dies wurde in den letzten Jahren immer wieder einmal andiskutiert. Bisher wurde auf Grund der erheblichen Kosten für die Ersterhebung und anschließende regelmäßige Evaluierungskosten durch ein Ingenieurbüro wegen des Aufwand-/Kosten-/Nutzenverhältnisses davon abgesehen. Es wird von einem Ingenieurbüro ein überschlägiges Angebot eingeholt und dem RPA berichtet.
4.
(12)
Reinigung von Schulen, Verwaltungsgebäuden, Kindertagesstätten
Betriebswirtschaftlich betrachtet sind die Gebäudereinigungskosten bei den Gebäuden der größte Kostenblock der Betriebskosten. Diese betragen für die Reinigung bei Schulen und Verwaltungsgebäuden rund 30 %, für Kindertagesstätten rund 45 % der Gesamtbetriebskosten. Für den Betrieb der kommunalen Gebäude ist die Gebäudereinigung daher neben den Energie- und den Hausmeisterkosten ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine optimale und nachhaltige Gebäudebewirtschaftung. Die Reinigung sollte unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit jeweils kritisch hinterfragt werden. Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 01.01.2001 müssen unter anderem auch für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten Hygienepläne erstellt werden. Bestandteil der Hygienepläne ist auch die Reinigung. In einem Reinigungsplan sind für die jeweiligen Bereiche Maßnahmen festzulegen, wer, wo, wann, womit und wie reinigt. Bereits aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergibt sich für die Kommune die Verpflichtung, einen Reinigungsplan zu erstellen. Die Qualität der Reinigung hängt entscheidend davon ab, dass die Kommune ihre Reinigungsanforderungen sowohl für die Eigen- als auch für die Fremdreinigung exakt definiert. Das geschieht in der Leistungsbeschreibung und in den Reinigungsplänen. In der Leistungsbeschreibung sind mindestens folgende Bereiche anzusprechen.
- Reinigungsbereiche
- Leistungsbeschreibung Gebäudereinigung
  > Unterhaltsreinigung
  > Grundreinigung
  > Reinigung Beleuchtungskörper
  > Reinigungsverfahren /-methoden und Arbeitsgänge
- Leistungsbeschreibung Glasreinigung
- Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel
Gebäudereinigungsverträge unterliegen regelmäßig dem Werkvertragsrecht. Zu den vertragsgemäßen Hauptleistungspflichten gehört dann die Herstellung des Reinigungserfolgs, nicht eine bestimmte Anzahl von Reinigungsstunden. Es wird empfohlen, im Reinigungsvertrag den Reinigungserfolges als Hauptleistungspflicht festzuschreiben. Daneben sollten die Reinigungsverträge so gestaltet werden, dass sie auch vom Auftraggeber während der Laufzeit flexibel angepasst werden können.

Für die Reinigungsarbeiten sämtlicher öffentlicher Gebäude wurde im Oktober 2019 ein neuer Vertrag abgeschlossen. Es liegt für jede Liegenschaft ein eigener Reinigungsplan vor. Dieser wird auch bei „Störungen“ oder Erweiterungen, wie z.B. Corona nach Bedarf angepasst. Der Vertrag beinhaltet auch Sanktionsmöglichkeiten und ein Monitoring.
Bei einer Neuausschreibung wird der Vertragsinhalt hinsichtlich Werkvertragsrecht überprüft.
5.
(12)
Hallenbad
Projektsteuerer:
Die Abwicklung der Maßnahme „Hallenbad“ zeigt, dass erhebliche Kostensteigerungen bzw. gravierende Terminverzögerungen dann auftreten, wenn entweder am Anfang des Projekts keine oder nicht ausreichende Projektstrukturen geschaffen werden oder anfänglich geschaffene Projektstrukturen während des Projekts nicht mehr ausreichend beachtet werden. Die Beauftragung einer externen Projektsteuerung kommt generell dann in Betracht, wenn die Kommune viele Projektbeteiligte koordiniert und diese überwacht werden müssen. Es ist festzustellen, dass, obwohl die Stadt Volkach über eine erfahrene Bauverwaltung verfügt, dem Hallenbad aufgrund der vielen parallellaufenden Maßnahmen sicherlich nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Darauf zu vertrauen, dass der Projektsteuerer über seine eigene Beauftragung hinaus als Vertreter kommunaler Interessen auftritt, ist leichtgläubig. Es gibt kein allgemein verbindliches Leistungsbild der Projektsteuerung. Weder die Leistung noch das Honorar sind gesetzlich verbindlich geregelt. Bedenklich sind Vereinbarungen mit Projektsteuerbüros, in denen ein Pauschalhonorar nur für eine so genannte Regelleistungsdauer vereinbart wird, wenn diese bei realistischer Betrachtung viel zu kurz angesetzt ist. Die Terminsteuerung bei der Ausführung ist ein komplexer Vorgang. Deren Ergebnisse werden meist in der Form voluminöser Terminpläne ausgedruckt. Ein nur an den einzelnen Gewerken orientierter Ablaufplan ist nutzlos, da die Firmen am Bau meist nicht ohne Einflüsse nebeneinander oder zeitlich wie bei einem „Staffellauf“ nacheinander auf der Baustelle arbeiten. Viele Abläufe müssen gewerkeübergreifend anhand der Arbeits-, bzw. Montagefolge vorgesehen werden. Dies ist zukünftig zu beachten!
Rechnung:
Die Schlussforderung aus 2019 ist noch nicht erledigt und befindet sich laut Bauamt noch in Abwicklung. Die Verwaltung wird gebeten, die Schlussforderung zügig einzufordern.

Die Generalsanierung des Hallenbades war erfreulicherweise im veranschlagten Kostenplan. Der Zeitplan (1 ½ Jahre) des Architekten war bei Bauen im Bestand in dieser Größenordnung sehr optimistisch. Die Verzögerungen waren zunächst dem sehr nassen Jahr 2017 geschuldet. Hinzu kamen später Verzögerungen u. a. durch Verzug bei der Fliesenlieferung sowie dem nicht fachgerechten Dachaufbau, der nach gutachterlicher Beurteilung nochmals neu aufgebracht werden musste. Ob bzw. in welcher Höhe Kostensteigerungen vorliegen kann erst nach endgültiger Abrechnung gesagt werden. Eine Vielzahl der Gewerke lag bei Submission unter der Kostenberechnung  (Hinweis: Steigerungen sind z. B. zurückzuführen auf vorgefundene Grundleitungen, die in den alten Bestandsplänen nicht ersichtlich waren sowie auf Änderungswünsche bzw. Zusatzleistungen).
Die Ausführung des Projekts in nur 12 Monaten wurde vom Generalplaner geäußert. Diese Aussage wurde seitens der Verwaltung aus eben den vom RPA genannten Gründen von Beginn an stark angezweifelt und deshalb auch nicht vertraglich festgelegt.
Der Vertrag mit dem Projektsteuerer enthält genau definierte Leistungen sowie eine Regelleistungsdauer. Diese konnte durch die Verwaltung bereits bei Vertragsabschluss verlängert werden. Es fanden regelmäßig intensive Planungs- und Baustellen- Jour fixes statt. Seitens der Verwaltung wurde nicht darauf vertraut, dass der Projektsteuerer neben seinen Steuerungsaufgaben als Vertreter kommunaler Interessen auftritt, die logischerweise reine Bauherrnaufgaben sind. Die Sanierung des Hallenbades hat die Verwaltung trotz zahlreicher anderer Projekte mehr als jedes andere Projekt gefordert.
Die Abwicklung der verbliebenen Schlussrechnungen wird von unserem Rechtsbeistand Zug um Zug abgearbeitet.
6.
(12)
Erstattung von Straßenausbaubeiträgen
Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Straßenausbaubeiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahren und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben. Um die Kosten für die wegfallenden Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge zu kompensieren, stehen den Kommunen im Haushalt des Freistaates Bayern inklusive Härtefallfonds Mittel zur Verfügung. Der Freistaat Bayern erstattet den Kommunen auf Antrag diejenigen Beiträge, die ihnen unmittelbar dadurch entgehen, dass sie infolge der Änderungen des Kommunalabgabegesetztes zum 01. Januar 2018 Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen sowie wiederkehrende Beiträge zur Verkehrsanlagen nicht mehr erheben können. Der Antrag auf Erstattung muss spätestens am 30.04.2028 gestellt sein. Die Anträge sind bisher nicht gestellt worden. Da es sich um nicht unerhebliche Rückerstattungen handelt, sind zeitnah die Anträge bei der Regierung von Unterfranken zu stellen!

Das Projekt ist für die gesamte VG in Vorbereitung. Aufgrund der Komplexität und dem speziellen Thema „KAG-Straßenausbaubeiträge“ wird externe Unterstützung hinzugezogen, um die maximal mögliche Erstattung zu bekommen.
7.
(12)
Straßen
Es wurde festgestellt, dass bei mehreren Kleinmaßnahmen „Straßenunterhalt“, z. B.
- „Im Seelein“, Fa. Dietsch, HHSt. 6300.5130, 12.632,36 €
- „Bahnhof Astheim“, Fa. Müller, HHSt. 6300.5130, 5.221,01 €
- „Sommeracher Straße“, Fa. Müller, HHSt. 6300.5130, 5.113,00 €
keine Angebotsanfragen bzw. Ausschreibungen durchgeführt wurden. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass derlei Maßnahmen immer wieder innerhalb einer laufenden Maßnahme und unter Zugrundelegung der dortigen Einheitspreise durchgeführt werden. Hier erscheint es notwendig, auf der Rechnung der Kleinmaßnahme zu vermerken, welche Maßnahme als Abrechnungsgrundlage dient einschließlich schriftlichen Einverständnisses des Auftragsnehmers die Maßnahme mit allen Rechten und Pflichten nach dem Hauptauftrag auszuführen.

Die Verwaltung wird die vorgeschlagene Vorgehensweise zukünftig umsetzen.
8.
(12)
Stellplatzsatzung / Stellplätze
Es liegt ein Ablösefall aus dem Jahr 2017 vor, der dringend abgeschlossen werden muss (Aktenzeichen 12 – 6024/03/11 (153183). Es besteht ein Entwurf einer Stellplatzablösevertrag, der vom Bauherren gegengezeichnet werden muss. Am 5.11.2019 wurde der Bauherr darauf hingewiesen, dass die Frist für die Vorlage der Bauplanunterlagen zum Nachweis der offenen KFZ-Stellplätze abgelaufen und zweimal verlängert wurde. Der Bürgermeister wird gebeten, auf eine Unterschrift des Stellplatzablösevertrages hinzuwirken.

Die Verwaltung drängt zuerst auf die tatsächliche Herstellung von Stellplätzen, damit in der Altstadt auch PKW einen echten Stellplatz auf Grundstücken nutzen können. Die Ablösung der Stellplatz-Pflicht ist lediglich der zweitbeste Weg, da hieraus keine konkreten PKW-Stellplätze direkt vor Ort resultieren. Jeder reale Stellplatz in der Altstadt ist wirtschaftlicher als die monetäre Ablöse.
Falls hier mittelfristig keine Lösung für wünschenswerte „echte“ Stellplätze zustande kommt, wird die Ablösesumme abschließend eingefordert.
9.
(10)
Rechtsstreitigkeiten (wurde bereits im Bericht 2019 aufgeführt)
Bei allen anstehenden / laufenden Rechtsstreitigkeiten sollte der Stadtrat hiervon in Kenntnis gesetzt werden (Beispiel Hallenbad).

Es erfolgt zukünftig ein Bericht im Stadtrat.
10.
(11)
Feuerwehr
Der Feuerwehrbedarfsplan steht seit 5 Jahren aus. Auf die Dringlichkeit wird verwiesen. Außerdem bitten wir nach einer Besichtigung des Feuerwehrhauses in der Dimbacher Straße um Behebung des bereits seit Jahren bekannten Problems der abbröckelnden Decke im Lagerraum.

Der Feuerwehrbedarfsplan ist in Bearbeitung, es finden turnusmäßige Sitzungen mit den Kommandanten statt.
Das Problem der abbröckelnden Decke im Lagerraum wird vom Bauamt bearbeitet. Angebote werden eingeholt.
11.
(12)
Schelfenhaus (wurde bereits im Bericht 2019 aufgeführt)
Der historische Holzboden im Schelfenhaus sollte bereits seit drei Jahren instandgesetzt werden. Wegen der anstehenden Sanierung wurde auf die turnusmäßigen Pflegemaßnahmen verzichtet. So leidet der Boden noch stärker. Der Boden muss baldmöglich aufgearbeitet werden.

Das Projekt wird zeitnah in Angriff genommen.
12.
(12)
Rabatte / Skonti
Es wird angeregt, dass mit Großlieferanten Rabatte verhandelt werden, beispielsweise in Form von Skonti. Bei der Firma Götz Reinigungsdienstleistungen wurden 2019 fast 200.000 € bezahlt, eventuell ist es möglich, dort gesonderte Bedingungen zu erhalten.

Bei Ausschreibungen fließt die Gewährung von Skonto in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit ein und wird regelmäßig mit abgefragt. Die Bauverwaltung versucht regelmäßig solche Rabatte auszuhandeln. Es ist allerdings in jedem Einzelfall das Vergaberecht zu beachten.
13.
(20)
Wasserentnahme am Pumphäuschen Astheim
Es sollte überprüft werden, ob die Wasserentnahme individuell erfasst werden kann und auch verursachergerecht abgerechnet werden kann (Chiplösung prüfen).

Lt. Auskunft unseres Wasserwartes gibt es in den Stadtteilen Astheim, Fahr, Escherndorf und Köhler jeweils Brunnen zur Wasserentnahme. Es gibt eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Obst- und Gartenbauverein bzw. Weinbauverein, dass dieser für den Unterhalt (Strom, Ersatz der Pumpen usw.) aufkommt und dafür das Brunnenwasser gebührenfrei entnehmen darf.
14.
(12)
Handyparken (wurde bereits im Bericht 2019 aufgeführt)
Das Handyparken am Wohnmobilstellplatz ist zwar mittlerweile eingerichtet, aber die Beschilderung fehlt laut Aussage des Bauamts noch. Die Bauverwaltung wird gebeten, beim Lieferanten „Parkster“ auf Installation des Schildes zu drängen.

Parkster-Schilder hängen seit 2020.
15.
(12)
Belegungsplan der Mainschleifenhalle
Der Belegungsplan wurde überprüft. Die entsprechende Mitarbeiterin war zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung krank. Es wird angesichts der häufig ausgebuchten Halle empfohlen, den Belegungsplan dahingehend zu optimieren, dass örtliche Vereine bevorzugt werden. Außerdem könnte die Gebührenordnung insbesondere hinsichtlich der Vermietung an private Unternehmen angepasst werden an die Preise anderer umliegender Sporthallen.  

Der Fokus liegt zuerst auf den örtlichen Vereinen. Es ist für 2021 vorgesehen einen Kostenvergleich einzuholen und das Ergebnis anschließend dem Sportreferenten und RPA vorzustellen.
16.
(10)
Freiwilliger Zuschuss
Kirchliche Vereine, Musikvereine, Sportvereine und Vereine für die Wohlfahrtspflege erhielten einen jährlichen automatisch ausbezahlten freiwilligen Zuschuss von der Stadt Volkach in Höhe von insgesamt a. 6.900 € im Jahr 2019. Es wird empfohlen, einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht von den Vereinen einzufordern. Ziel ist es, dass ausschließlich aktive Vereine Unterstützung erhalten.

Zukünftig werden die Vereine hierzu aufgefordert.
17.
(13)
Weinfest
Die Rechnungen 2019 wurden geprüft, es gab keine Beanstandungen beziehungsweise Auffälligkeiten. Jegliche Werbung wird vom Tourismusverein in Auftrag gegeben und seitens dem „Weinfestveranstalter Stadt Volkach“ 1:1 in Rechnung gestellt und dann abgerechnet. Grund: Der Tourismusverein erhält bessere Konditionen, dies ist der Grund für den höheren Mehraufwand.

Hinweis zu unkorrekten Buchungen:
Die Verwaltung wird gebeten, beim Buchen auf das richtige Konto zu achten.
  • Beispielsweise wurden zwei Rechnungen für die Europatage der Musik (AO-Nr. 6811 z.B.) auf die Haushaltsstelle Weinfest gebucht (Weinfest HHs-Nr. 3430.6320).
  • Auf Haushaltsstelle Feiern, Ehrungen 8153.6312 wurde versehentlich eine Ingenieurleistung für die Ortsdurchfahrt Krautheim in Höhe von 1.231,89 € gebucht!


Verwaltungsintern wurden die unkorrekte Buchungsstellenzuweisungen nochmals besprochen.
18.
(12)
Bauverzeichnis
Bauanträge und die entsprechenden Genehmigungen werden mit Datum und Nummer vermerkt.
In der letzten Prüfung 2019 wurde der Hinweis gegeben, dass der Rechnungsprüfungsausschuss folgendermaßen kennzeichnet: Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme, Bescheiddatum und Höhe der festgesetzten Herstellungsbeiträge. Laut Auskunft von Herrn Böhnlein, wurden im vergangenen Jahr keine Bescheide verschickt, da es personell nicht möglich war. Er hofft, dass bis Ende des Jahres dieser Posten aufgearbeitet wird. Wir sehen hier einen Einnahmeausfall im sechsstelligen Betrag und demensprechend Priorität.

Die Bauverwaltung bearbeitet dieses Thema aktuell mit Hochdruck. Für 2020 wurden bereits größere Bauvorhaben abgearbeitet und Beiträge im sechsstelligen Bereich eingehoben. Bis Ende 2021 sollten alle ausstehenden Neubauprojekte abgerechnet werden.
19.
(13)
Bürgerbus
Der Bürgerbus wird aus städtischen Mitteln finanziert. Es wird angestrebt, in 2021 einen Zuschuss von Sommerach und Nordheim zu bekommen, da auch beide Orte vom Bürgerbus bedient werden. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass es nur den örtlichen Vereinen gestattet ist, diesen auszuleihen. Wenn sich die VG beteiligt, kann dies auch Sommeracher und Nordheimer Vereinen ermöglicht werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass ausschließlich Vereine Mieter sein sollten, nicht kommerzielle Gruppen wie „Meeblech“.

Die Verwaltung hat die Gruppe „Meeblech“ entsprechend informiert. Eine Vermietung wird in diesem Fall nicht mehr stattfinden. Bezüglich der Kostenbeteiligung von Nordheim a. Main und Sommerach an den Betriebskosten wird ein entsprechender Vorschlag zur anteiligen Kostenumlage erarbeitet.
20.
(10)
Nachvollziehbarkeit
Es wird darum gebeten, die entsprechende Haushaltsstelle auf die Niederschrift der Stadtratsbeschlüsse aufzunehmen.

Die Sachgebiete werden zukünftig hierzu verpflichtet.
21.
(11)
Versteigerung Fundsachen
Anstatt wie 2019 gehandhabt, die Fundsachen der Bürger unter den Verwaltungsmitarbeitern  zu versteigern, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, dass die Öffentlichkeit dazu eingeladen wird.

In den letzten Jahren waren sehr wenige Fundsachen von Wert vorhanden, deshalb wurde nur ein Verkauf an die Beschäftigten veranlasst. Die Einnahmen betrugen ca. 100 €/jährlich. Eine Versteigerung wäre zu kosten- und arbeitsaufwendig.
Für die Zukunft werden hochwertige Fundsachen gesammelt und eine Versteigerung jährlich/alle zwei Jahre vorgesehen. Weitere Details werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Beschluss

Der Erledigungsbericht zur örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2020 19:37 Uhr