Baugenehmigung: Burger, Martin; Nutzungserweiterung eines bestehenden Nebengebäudes für Weinverkauf (vorhanden) dazu Verkostung für kleinere Speisen und Getränke in 97332 Volkach, Am Bach, Flst. 485 ("Kiosk"-Nutzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses, 08.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Agrar- und Umweltausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Bau-, Agrar- und Umweltausschusses 08.06.2020 ö beschließend 1.1

Vorbericht

Burger, Martin
Baugenehmigung: Nutzungserweiterung eines bestehenden Nebengebäudes für Weinverkauf (vorhanden) dazu Verkostung für kleinere Speisen und Getränke in 97332 Volkach, Am Bach, Flst. 485 („Kiosk“-Nutzung)

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Altstadt Volkach“, des Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ sowie innerhalb der Gestaltungssatzung. Es ist als MI-Gebiet eingetragen. Die Erschließung ist über die vorhandenen Anschlüsse sowie die Straße „Am Bach“ sichergestellt.
Nach dem ursprünglichen Altstadt-Bebauungsplan sind gastronomische Betriebe in den Seitengassen und Straßen nicht zulässig.
Im Rahmen eines Änderungsverfahrens wurde diese Festsetzung wie folgt ergänzt:
 „Der Ausschank von Wein zur Verkostung gegen Entgelt im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wein, auch in Haushaltsmengen, kann im Rahmen einer Befreiung erlaubt werden, wenn Gründe des Allgemeinwohls (Immissionsschutz, verkehrliche Probleme und ähnliches) und der Gleichbehandlung nicht entgegenstehen. Die Abgabe von Speisen gegen Entgelt ist nicht zugelassen. Diese Festsetzung beschränkt sich auf folgende Straßen: Josef-Wächter-Straße, Am Bach, Spitalstraße sowie die Schelfengasse.“
Der Antragsteller beantragt eine Befreiung von dem Verbot der Abgabe von Speisen gegen Entgelt da es sich lediglich um einen Imbiß- bzw. Kioskverkauf handelt.
Einer Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ in Bezug auf die Abgabe von Speisen gegen Entgelt wird mit folgenden Auflagen zugestimmt:
  • Es handelt sich um einen reinen Imbißverkauf, keine gastronomische Nutzung
  • Die Öffnungszeiten sind auf maximal 20 Uhr begrenzt
  • Es sind Fahrradstellplätze auszuweisen um die Durchfahrt nicht zu behindern
  • Das Umfeld ist stets sauber zu halten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.05.2021 11:36 Uhr