Antrag gem. Art. 6 DSchG: M. Heßmann: Glas-Vordach für Außensitz am Gasthof in 97332 Volkach, Ob. Markt 7, Flst. 26


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 25.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 25.01.2021 ö beschließend 7

Vorbericht

Michael Heßmann
Antrag nach Art. 6 DSchG
Glas-Vordach für Außensitz am Gasthof in 97332 Volkach,
Oberer Markt 7, Flst. 26
Das Weinhotel ROSE plant an der Nordseite seines Gasthauses eine Glasüberdachung mit 3-seitigen Glaselementen. Der Gebäudeanbau soll auf dem Privatgrundstück, Flst. 26 errichtet werden. Der Antragsteller hatte am 08. Juli 2020 einen ersten Ortstermin mit dem städtebaulichen Berater, Herrn Schröder und legte am 14.08.2020 einen ersten Entwurf vor. Die Unterlagen wurden zur Stellungnahme an unseren städtebaulichen Berater, Herrn Schröder gesandt. Die Stadt Volkach hatte am 17.09.2020 mit der Bauherrschaft und Herrn Schröder einen klärenden Besprechungstermin. Herr Heßmann überarbeitete seine Planung. Ebenfalls wurden die Fachstellen (Landratsamt und Denkmalpflege) um die Stellungnahme gebeten. Das Landratsamt teilt mit, dass das Vorhaben (bau)verfahrensfrei ist. Der Bauherr hat am 13.01.2021 einen Antrag nach Art. 6 DSchG mit allen relevanten Unterlagen vorgelegt. Herr Dag Schröder wurde nochmals gehört und um Stellungnahme gebeten.
Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“, im Bereich der Gestaltungssatzung und im Sanierungsgebiet. Des Weiteren ist das Hauptgebäude, Oberer Markt 7, als Einzeldenkmal in der Denkmalschutzliste eingetragen.
Auf die Stellungnahmen des städtebaulichen Beraters, Schröder, aus 2020 und 2021 wird hingewiesen.
Folgende Abweichungen von der Gestaltungssatzung sind erforderlich (Siehe Stellungnahme Dag Schröder vom 12.10.2020):
Ziffer
Text
4.3 A + 4.3.B
Ausbildung eines flach geneigten Pultdaches mit 3-5 Grad statt Sattel,- Zelt,- Krüppelwalmdach mit min 45 Grad.
4.3 C
Ausbildung der Dacheindeckung als Glasdach statt mit naturroten Ziegeln aus gebranntem Material.
4.4
Ausbildung der Außenwände als Glasfassade statt in Massivbauweise, Fachwerk, Putz- oder Sichtmauerwerk.
4.5 C
Ausbildung von Glasfläche ohne Sprossenteilung statt Sprossenteilung über 80 cm Breite.
4.5 D
Errichtung eines Vorbaus vor dem Hauptgebäude, statt „das tragende Konstruktionssystem des Gebäudes muss erkennbar bleiben.

Datenstand vom 09.02.2021 07:56 Uhr