Einführung Kurbeitrag Stadt Volkach / Ausweitung der Ortszertifzierung staatlich anerkannter Erholungsort - Verwaltungsbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 22.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.02.2021 ö beschließend 3

Vorbericht

Volkach ist seit 1976 ein staatlich anerkannter Erholungsort – die Stadtteile sind nicht als Erholungsort zertifiziert. Auch die VG-Gemeinden Nordheim und Sommerach haben diese Zertifizierung nicht. Grundsätzlich ist ein staatlich anerkannter Erholungsort berechtigt einen Kurbeitrag von seinen touristischen Tages- und Urlaubsgästen zu erheben. Die Verwaltung hat deshalb im Rahmen der Haushaltskonsolidierung in der vergangenen Legislaturperiode des Stadtrates folgenden Auftrag zur Prüfung erhalten:

  • Die Verwaltung prüft, welche Ortsteile zertifizierungsfähig sind, damit ein möglicher Kurbeitrag auf dem kompletten Gemeindegebiet gelten könnte.
  • Die Verwaltung prüft, ob auch für Nordheim und Sommerach eine Zertifizierung möglich wäre und klärt anschließend mit den Gemeinden Nordheim und Sommerach, ob diese bereit wären eine Erholungsort-Zertifizierung anzustreben und somit auch einen Kurbeitrag einzuführen.

Da im gesamten Gemeindegebiet in allen Stadtteilen die gleichen Steuern, Gebühren und Beiträge (z. B. Wasser, Abwasser, Grundsteuer, etc.) gelten, sollte dies gem. damaliger Beratung im Stadtrat vom 22.04.2020 auch für den Kurbeitrag gelten.

Das Ergebnis der verwaltungstechnischen Prüfung lautet wie folgt: Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken und einer Rückmeldung des bayerischen Staatsministeriums des Innern erfüllt die Stadt Volkach die aktuell geltenden Anerkennungsvoraussetzungen für eine Nachzertifizierung der touristisch entwickelten Ortsteile nicht in vollem Umfang.
Dies gilt auch für Nordheim und Sommerach. Der ausschlaggebende Grund ist die Vorgabe, dass eine mindestens dreitägige Übernachtungsdauer der Gäste gegeben sein muss. Der statistische Durchschnittswert in Volkach liegt bei 2,3 Nächten im Jahr 2019 (Nordheim 2,0 Nächte / Sommerach 2,6 Nächte). Auch 2020ff wird der vorgegebene Durchschnittswert nicht erreicht werden.

Eine weitere Hürde ist die Tatsache, dass zu zertifizierende Orte Unterkünfte in Hotels, Gasthöfen, kleineren Beherbergungseinrichtungen und Privatzimmern, mit insgesamt mindestens 100 Betten, in der Mehrzahl mit mittlerem bis gehobenem Komfort bieten müssen. Die Stadtteile Fahr, Escherndorf, Astheim, Obervolkach und Rimbach weisen zwar zusammen 162 Betten auf, allerdings sind die wenigsten angebotenen Unterkünfte lt. DEHOGA zertifiziert. Ein direkter Nachweis über den geforderten mittleren bis gehobenen Komfort ist somit fachlich nicht nachweisbar. Außerdem müsste geklärt werden, ob die Übernachtungszahl das Dreifache der Einwohnerzahl der betroffenen Orte (ca. 3600 Einwohner = mind. ca. 11 000 Übernachtungen) übersteigt – eine weitere Anerkennungsvoraussetzung.

Ein Antrag auf Nachzertifizierung der vorgenannten Stadtteile hat daher zum aktuellen Zeitpunkt keine Erfolgsaussichten, da die genannte durchschnittliche Aufenthaltsdauer als entscheidendes Kriterium gilt.
Die Einführung eines Kurbeitrags ausschließlich in der Stadt Volkach wäre ein Wettbewerbsnachteil für die innerstädtischen (Volkacher) Beherbergungsbetriebe und eine mögliche Ungleichbehandlung (die angreifbar wäre).
Hintergrund: Betriebe, die in Stadtteilen ansässig sind, wären von der Erhebungspflicht des Kurbeitrages gegenüber ihren Gästen befreit. Hat ein Betrieb bspw. zwei Standorte z. B. in Fahr und Volkach dann würde in Volkach die Kurbeitrag-Abgabe anfallen und in Fahr nicht. Grundsätzlich ist auch der kostentechnische Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen.

Die Verwaltung empfiehlt aus den genannten Gründen die Einführung eines Kurbeitrags derzeit nicht weiter zu verfolgen.

Beschluss

Da eine Einführung eines Kurbeitrages in der gesamten Stadt Volkach derzeit mangels Voraussetzungen nicht möglich ist, verfolgt die Stadt Volkach die Einführung eines Kurbeitrags nach umfassender Prüfung auf Basis der im Vorbericht genannten Gründe bis auf weiteres nicht weiter.
Sobald die Stadtteile die Zertifizierungskriterien erfüllen, ist die Einführung eines Kurbeitrages erneut zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2021 09:51 Uhr