Bayerische Gigabitrichtlinie - Festlegung des Erschließungsgebietes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 8

Vorbericht

Mit Beschluss vom 22.03.2021 wurde vom Stadtrat die Teilnahme an der Gigabit-Richtlinie festgelegt. Durch das 2. Förderprogramm ist bereits eine Mindestversorgung flächig in allen Stadtteilen bis auf wenige Aussiedlerbereiche von 30 Mbit/s erreicht. 
Die neue Gigabitrichtlinie ermöglicht eine flächendeckende Förderung von gigabitfähigen Anschlüssen. Von der Förderung profitieren private und gewerbliche Nutzer. Der Freistaat fördert künftig nur noch Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude.
In die Förderung können Privatadressen aufgenommen werden, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und gewerbliche Adressen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch. Die Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der förderfähigen Adressen. Pro Adresse stehen 6.000 € zur Verfügung (sog „weiße Flecken“ +9.000 €). Bei interkommunaler Zusammenarbeit gibt es einen Bonus von 1.000 € pro Adresse (max. 50.000 €). Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. €, bei einer Förderquote von 90 %.
Daraufhin wurden vom Fachbüro Dr. Först Kosten und das mögliche Ausbau-/Fördergebiet ermittelt. Für das bevorstehende Vergabeverfahren ist nun das Ausbaugebiet entsprechend dem vorliegenden Plan festzulegen. 
Es werden max. 6000 Euro/Anschluss gefördert.  Durch weite Strecken und Einzelobjekte sind für best. Adressen die Kosten für den Anschluss um ein Vielfaches höher als die Förderhöchstsumme. So wäre für diese Anschlüsse eine sehr hohe Eigenbeteiligung durch freiwillige Mittel der Stadt erforderlich.
Wenn das komplette Gemeindegebiet der Stadt (incl. aller Stadtteile und Aussiedlerbereiche) als ein einziges Ausbaugebiet (ein „Gesamtlos“) festgelegt und ausgeschrieben wird, könnte auch nur auf dieser Basis formstreng alles vergeben werden. 
Bei einem Gesamtlos wären aber gem. Kostenschätzung voraussichtlich über 2,6 Mio. Euro Eigenmittel der Stadt als freiwillige Leistung erforderlich. Im Haushalt 2022 ff. wären dann bis zur Abwicklung der Förderung ca. 8 Mio vorzufinanzieren.
Dies ist jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der anstehenden sonstigen Investitionen u, a, für Pflichtaufgaben kaum finanzierbar. 
Als Kompromiss zwischen möglichst hohem Nutzen, Ausbaugebiet und finanziellem Aufwand für die Stadt (Eigenmittel), wird aus wirtschaftlichen Gründen die Ausschreibung in drei Losen vorgeschlagen, um je nach Ausschreibungsergebnis eine losweise Vergabemöglichkeit zu haben. 
Bei drei Losen könnte entsprechend dem Ausschreibungsergebnis und den rabattierten Angeboten flexibler reagiert werden, falls ein Bieter ein entsprechendes wirtschaftliches Gesamt-Angebot für alle drei Lose vorlegt.  

 

Beschluss

Das Ausbaugebiet wird in folgende Lose aufgeteilt:

Los 1        (Köhler, Escherndorf, Obervolkach, Gaibach, Krautheim)
Los 2        (Rimbach, Eichfeld, Dimbach)
Los 3        (Aussiedlerbereiche etc.)
Die erforderlichen Mittel sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2021 21:35 Uhr