Weiterentwicklung FlNr 2759 Obervolkacher Str, mögliche Fortführung Ringstr/Straßenbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 10

Vorbericht

Das seit Jahrzehnten erschlossene, aber unbebaute Grundstück Fl.-Nr. 2759 der kath. Kirchenstiftung (zwischen der Obervolkacher Straße und dem Unteren Haidweg) soll weiterentwickelt werden. Das Baugrundstück ist als Handlungsfeld (Schließung Baulücke) im ISEK benannt.
Es ist beabsichtigt, dort die dringend benötigte Seniorentagespflege und für den gemeindlichen Bedarf eine Kindertagesstätte zu errichten. Die Kirchenstiftung wäre grundsätzlich bereit, eine Teilfläche des Baugrundstückes Fl.-Nr. 2759 im Erbpachtwege an die Stadt abzugeben, um den Bau der zusätzlich benötigten KiTa in Volkach (akt. vorhandener Bedarf) zu ermöglichen.
Alt und Jung sollen sich dort in unmittelbarer Nähe gemeinsam begegnen. Die Lage ist zentral und dennoch gut anfahrbar. Auf Grund der Lage und Erschließung können die Bauprojekte dort ohne aufwändige Bauleitplanung durchgeführt werden. Des Weiteren sollen auf der Restbaufläche des Grundstückes noch auf Grund des hohen Bedarfes einige Wohnungen / Reihenhäuser entstehen. 
Durch den Lückenschluss / Bebauung möchte sich die örtliche kath. Kirchenstiftung mittels Erbpachteinnahmen zukunftsfähig aufstellen, um die Einnahmefinanzierung langfristig zu sichern.
Es ist auch grundsätzlich zu entscheiden, ob genau dort die Ringstraße zur Obervolkacher Straße weitergeführt werden soll, oder ob dieser Ringschluss inzwischen (u. a. durch den Bau der „Umgehungsstraße“) nicht mehr benötigt wird. Die damalige Idee (ggf. Lückenschluss „Ringstr.“) wurde im ISEK Stadtumbau West von 2009 als mögliches Handlungsfeld übernommen.
Auch ist die Verkehrserschließung des Grundstücks zu betrachten, ob dieses die zusätzliche Belastung aufnehmen kann. Hierfür wurde eine verkehrliche Stellungnahme des Ing.-Büros Weimann angefordert.  
Herr Weimann gibt folgende Einschätzung:
1. Bestehende Verhältnisse 
Zwischen dem Unteren Haidweg sowie der Obervolkacher Straße hat die Stadt Volkach auf dem FlSt.- Nr. 2759, Gemarkung Volkach, in der Vergangenheit einen Fußweg zu einer vorhandenen Bushaltstelle im Zuge der Obervolkacher Straße hergestellt. Dies bedeutet, dass der Fußweg eine gewisse Wichtigkeit für die öffentliche Fußgängererschließung aus dem Wohnquartier im Bereich des Unteren Haidwegs und der Ringstraße besitzt.
Die Straßenverkehrsführung des Unteren Haidwegs mündet in Westen auf die Riemenschneiderstraße, wobei beide Straßen unmittelbar südlich der Obervolkacher Straße zusammengeführt sind und eine gemeinsame Einmündung in die Obervolkacher Straße auf Höhe der Mainschleifenhalle besitzen. Aufgrund dessen ist für Verkehrsteilnehmer aus dem Wohnquartier Unterer Haidweg / Ringstraße mit Fahrtziel in Richtung Süden (Schwarzach / Kitzingen) die Möglichkeit der „Umwegung“ über die Obervolkacher Straße / St 2274 / Umgehungstraße möglich. Die direkte Verbindung führt über die Ringstraße / Eichfelder Straße zum vorhandenen Knotenpunkt St 2260 / St 2274. Eine weitere Fahrtmöglichkeit besteht in der Nutzung der Obervolkacher Straße bis zum Oberen Markt mit Weiterfahrt in die Sommeracher Straße in Richtung Süden zur St 2271.
Weiterhin besteht eine Einbahnstraßenverbindung der Erschließungsstraße „Weidingerring“ zur Obervolkacher Straße, welche von der Ringstraße ca. 150 östlich abgerückt ist.
2. Auswirkungen einer öffentlichen Straßenverbindung zwischen Obervolkacher Straße / Unterer Haidweg auf Höhe der Ringstraße („Fortführung der Ringstr.“)
-     Entlastungsfunktion Ringstraße (als Fortführung zur Obervolkacher Straße):
Das ursprüngliche Konzept der Entlastungsfunktion der Ringstraße ist zum heutigen Zeitpunkt obsolet, da insbesondere die Umgehungstraße (St 2274) errichtet ist und diese Verknüpfungspunkte mit der Dimbacher Straße, der Eichfelder Straße sowie der Obervolkacher Straße hat.
-     Verbindungsfunktion zu Einrichtungen nördlich der Obervolkacher Straße:
Nördlich der Obervolkacher Straße befinden sich mehrere soziale bzw. öffentliche Einrichtungen wie das ASB Seniorenzentrum, die Mainschleifenhalle, die Grund- / Mittelschule mit Hallenbad sowie die Helios Klinik, sodass davon auszugehen ist, dass insbesondere für Fußgänger / Radfahrer als auch für Kfz eine verkehrliche Verbindung zwischen der Obervolkacher Straße und dem Unteren Haidweg sinnvoll erscheint. Dabei ist keine direkte Kreuzungsanlage mit der Ringstraße notwendig. Aufgrund der gewünschten Verkehrsberuhigung ist ein Knotenpunktversatz akzeptabel.
-     Entschärfung unzureichender Verkehrsverhältnisse:
Durch die bestehende Einmündungssituation der Obervolkacher Straße / Riemenschneider Straße / Unterer Haidweg mit einer „Rechts vor Links“-Regelung kann eine zusätzliche untergeordnete Verbindung zwischen der Obervolkacher Straße / Unterer Haidweg zur verkehrlichen Entschärfung und damit zu einer verbesserten Verkehrssicherheit am Knotenpunkt mit der Obervolkacher Straße beitragen.
3. Planvariante „untergeordnete, verkehrsberuhigte Straße“
Eine untergeordnete Verbindung in Form einer verkehrsberuhigten Straße zwischen der Obervolkacher Straße und dem Unteren Haidweg (ggf. mit Knotenpunktversatz zur Ringstraße) kann einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt Obervolkacher Straße / Riemenschneider Straße / Unterer Haidweg leisten sowie die Erschließungsfunktion der geplanten Kita / Tagespflege unterstützen.
Eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens in der Ringstraße ist nicht zu erwarten, da mit einer möglichen Verbindungsstraße keine neuen Ziele verbunden sind als ohnehin schon gegeben. Die Ringstraße mit Verbindung zur Eichfelder Straße stellt ihrerseits bereits eine Sammelstraße dar, welche durch die mögliche neue Straßenverbindung keine Aufwertung erfahren würde. Ein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch Verkehrsumlagerungen ist nicht zu erwarten. 
Allg. weitere Informationen:
Der evtl. Straßenbau würde einen Flächenbedarf von ca.1.500 qm umfassen und reduziert die verbleibende Fläche für die Seniorentagespflege, KiTa und Wohnbebauung auf dem Grundstück erheblich. Die Wohnbebauung ist für die Kirchenstiftung wichtig. Sie soll die Zukunftsfähigkeit der kath. Kirchenstiftung langfristig sichern.
Der evtl. Straßenbau ist derzeit nicht förderfähig und alle Kosten sind durch die Stadt Volkach zu tragen (Grunderwerb und zusätzlich die Planungs-/Baukosten i. H.v. ca. 300.000 Euro).
Wenn künftig ein größerer Bedarf oder der öffentliche Wunsch für einen Lückenschluss besteht, wäre der Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für den öffentlichen Bedarf auf die benachbarten Grundstücke denkbar, um ggf. in der Zukunft noch die Möglichkeit eines solchen „Lückenschlusses“ zu haben.

Beschluss

Der Bau einer Seniorentagespflege und einer Kindertagesstätte auf dem Areal Fl.-Nr. 2759 werden begrüßt. 
Für die Möglichkeit einer „Durchwegung“ des Grundstücks für KiTa, Seniorentagespflege und Wohnbebauung sollen im Rahmen der Planung verschiedene Varianten erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt werden. Die verkehrliche Erschließung für die Anlieger/Fußgänger/Radfahrer erfolgt i. R. der künftigen Bebauung des Areals. Der Hol- und Bringverkehr mit PKW soll vorzugsweise von der Obervolkacher Str. erfolgen.
Bezüglich des Erwerbs des Grundstücks ist vor einer weiteren Diskussion der anfallende Erbbauzins zu verhandeln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.09.2021 21:35 Uhr