Sand- und Kiesabbau, tlw. Wiederverfüllung und Rekultivierung in der Gemarkung Fahr durch die Fa. LZR GmbH (Flst. 3389 - 3394, Elgersheimer Hof) - Antrag auf Genehmigung für den Sand- und Kiesabbau auf den Grundstücken Flst. 3389


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 13.09.2021 ö 11

Vorbericht

Am 20.05.2019 wurde im Stadtrat Volkach der Antrag auf Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Fortführung des (ursprünglich bis 31.12.2018) befristeten dortigen Sand- und Kiesabbaues beschlossen.
Laut dem Landratsamt Kitzingen ließ die Antragstellerin seither Unterlagen für die Erteilung neuer Plangenehmigungen für den Gewässerausbau erstellen, um die vorzeitige Genehmigung in eine endgültige Genehmigung zu überführen.
Der Sandabbau und die Verfüllung sind zurzeit im Rahmen des „vorzeitigen Beginns“ genehmigt. Im Beschluss von 20.05.2019 verlangte der Stadtrat eine um zwei Jahre kürzere Abbau- und eine um zwei Jahre kürzere Rekultivierungsphase. Dies hat die Antragstellerin laut LRA Kitzingen auch im akt. Abbauzeitenplan berücksichtigt.
Für die Gewinnungstätigkeit wird in Abhängigkeit von der Entwicklung der Baukonjunktur mit einer Dauer von drei Jahren gerechnet. Die Rekultivierung erfolgt parallel zum Abbau und soll 31.12.2028 fertig gestellt werden. 

Während des Abbaubetriebs wird ein Saugbagger eingesetzt. Zur Beförderung des Materials dient ein Schubverband, der das Material auf dem Wasserweg (Main) nach Kitzingen in Werk befördert. 
Es fällt somit zur Materialbeförderung nahezu kein LKW-Schwerverkehr an.
Die Wiederverfüllung mit Waschschlämmen und Fremdmaterial (Tongrube Düllstadt oder geeignetes aus anderen Baumaßnahmen) erfolgt durch ein Güterverkehrsschiff vom Werk Kitzingen zum Baggersee oder durch LKW. Es werden keine Treibstofftanks im Vorhabenbereich aufgestellt. 
Die Kiesaufbereitung erfolgt im Werk Kitzingen. Aufbereitungsmaschinen und Aufenthaltsräume werden deshalb nicht am Rand der geplanten Gewinnflächen benötigt.
Die Stadt Volkach wurde nun von der Genehmigungsbehörde dem Landratsamt Kitzingen zur Stellungnahme aus Sicht der städtischen Belange (z. B. Stadtentwicklung, Wege) aufgefordert.
Die wasserrechtlichen, landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Belange werden durch das Landratsamt Kitzingen als Genehmigungsbehörde geprüft. 
Mögliche Beeinträchtigungen werden reduziert und durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.

Beschluss

Auf den zustimmenden Beschluss zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn und Verkürzung der Abbaufrist vom 20.05.2019 wird verwiesen: 
Die Sandausbeute muss bis 31.12.2024 und die Rekultivierung muss am 31.12.2028 beendet sein. Die Verfüllung und Rekultivierung sind parallel abschnittsweise vorzunehmen, um die Maßnahmen insgesamt bis Ende 2028 abzuschließen.
Dem Antrag zur Abbaugenehmigung wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass die im Antrag angegebenen, verkürzten Fristen (Abschluss Gesamtvorhaben Ende 2028) eingehalten werden. 
Die evtl. Verfüllung muss per Schiff erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.09.2021 21:35 Uhr