Bebauungsplan "An der Michaeliskapelle" - hier: Wertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 27.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö beschließend 3

Vorbericht

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 04.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Michaeliskapelle“ beschlossen. 
Der Planentwurf in der Fassung vom 17.05.2021 wurde in der Stadtratssitzung am 17.05.2021 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.  
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 15.06.2021 bis einschließlich 19.07.2021 statt. Zeitgleich wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird unterrichtet und zur Äußerung bzw. Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden Anregungen vorgetragen, die zu Planänderungen führen. Diese inhaltlichen Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes erfordern eine erneute Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes samt Anlagen. Die erneute Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt, da nur noch die Planänderungen von Bedeutung sind. Hierzu wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlag sind der Beschlussvorlage vollinhaltlich beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „An der Michaeliskapelle“ einschl. Begründung erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen und die betroffenen TÖB zu benachrichtigen. Stellungnahmen sind nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abzugeben. Des Weiteren werden den Personen und TÖB, die Anregungen vorgetragen haben die Ergebnisse der Prüfung mitgeteilt (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB).

Der Stadtrat beschließt die vorgelegten Abwägungen aus der öffentlichen Auslegung. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.10.2021 07:26 Uhr