Änderung der Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 27.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 5

Vorbericht

In der Sitzung vom 21.06.2021 wurde festgelegt, die Friedhofsgebühren zu erhöhen. Es ist deshalb eine entsprechende Änderungssatzung zu erlassen. Die Verwaltungsgebühren etc. wurden analog angepasst.
§ 2 Abs. 2 wurde aufgrund einer Prüfungsbemerkung der überörtlichen Rechnungsprüfung angepasst. 

Beschluss

Die Stadt Volkach erlässt folgende Satzung:
7. Satzung zur Änderung der Satzung

über die Friedhofsgebühren der Stadt Volkach


Die Stadt Volkach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetzt (KAG) und Art. 20 Kostengesetzt (KAG) folgende

Satzung

Die Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Volkach vom 28.04.2005 in der Fassung vom 25.04.2019 wird wie folgt geändert:

§ 1
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Leistungen, die nicht in den folgenden Paragraphen enthalten sind, werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung durchgeführt und bemessen.

§ 2

§ 3 Nrn. 1 – 7 erhält folgende Fassung

Die Grabgebühren betragen:
 1.
Für ein Einzelgrab
(Nutzung 25 Jahre
(Nutzung 20 Jahre

45,00 €/Jahr 
1.125 €)
900 €)
 2.
Für ein Familiengrab mit 2 Grabstellen
(Nutzung 25 Jahre
(Nutzung 20 Jahre

66,00 €/Jahr 
1.650 €)
1.320 €)
 3.
Für ein Urnenwandgrab
(Nutzung 10 Jahre

63,00 €/Jahr 
630 €)
 4.
Für ein Urnengrab
(Nutzung 10 Jahre

39,00 €/Jahr 
390 €)
 5.
Für eine Grabkammer
(Nutzung 12 Jahre

165,00 €/Jahr
1.980 €)
 6.


7.
Für ein Kindergrab
(Nutzung 10 Jahre

Urnenstelle Friedwiese
(Nutzung 10 Jahre)
15,00 €/Jahr
150 €)

39,00 €/Jahr
(390,00 €)


§ 3

§ 4 Nr. 1 erhält folgende Fassung

Bestattungsgebühren




1.
Leichenhausbenutzung (bei Nutzung einer Aufbewahrungszelle) 
200 

Leichenhausbenutzung (ohne Nutzung einer Aufbewahrungszelle)
65 

§ 4

§ 5 Sonstige Gebühren wird um folgende Nr. 8 ergänzt:
8. Schriftzug an einem Findling, incl. Anbringung (§ 17 Abs. 5 S. 2 der Friedhofssatzung) 80


§ 5
§ 6 erhält folgende Fassung

Verwaltungsgebühren

Es werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:


1.
Erlaubnis zur Errichtung von Grabdenkmälern auf Familien- und Einzelgräbern
Erlaubnis zur Errichtung von Grabdenkmälern auf Urnengräber
Anbringung einer Urnenwandbeschriftung
(§ 16 der Friedhofssatzung)

130

66

40




2.
entfällt




3.
Umschreibung eines Grabrechts (§ 11 der Friedhofssatzung)
22



4.
Ausfertigung von Graburkunden (§ 10 Abs. 3 der Friedhofssatzung)
10



5.
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 3 der Friedhofssatzung
400



§ 6

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Volkach, den _____________



Bäuerlein
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2021 07:26 Uhr