Klarstellung des Bebauungsplans Volkach-West


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 27.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 27.09.2021 ö 6

Vorbericht

Nachfolgender Beschluss war nicht als TOP zur Sitzung vom 13.09.2021 benannt. Daher wird er nochmals zur Beschlussfassung gestellt.
Aufgrund des Antrags zur Geschäftsordnung, Beschluss – Nr. 214 wird folgende Klarstellung des Bebauungsplans Volkach West beschlossen.

Beschluss

Es wird klargestellt, dass Ziff. 2.6 des Bebauungsplans „Volkach West“ vom 29.10.1997 mit dem Wortlaut: ...„Ausnahmsweise sind Schornsteine, Silos, Tanks sowie Anlagen zur Luftreinhaltung, deren Errichtung innerhalb der festgesetzten Höhe technisch nicht möglich ist, bis zu einer Höhe von 20 m zulässig. Die jeweiligen Ausnahmen sind auf die technisch notwendige Höhe zu beschränken.“… nach dem Willen des Satzungsgebers eine beispielhafte Aufzählung der baulichen Anlagen enthält. Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Die Höhenbeschränkung auf 20 m sollte stets für alle baulichen Anlagen gelten, die keine Gebäude sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 12.10.2021 07:26 Uhr