Sondernutzung; Gastro-Außenbestuhlung ab 01.07.2021 bis 31.12.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 22.11.2021 ö beschließend 3

Vorbericht

Am 22. Februar 2021 wurde im Stadtrat beschlossen, dass den Gastronomen die Sondernutzungsgebühr, auf Grund der Corona-Situation, bis zum 30. Juni 2021 erlassen wird. 
Zusätzlich erhielten die Gastronomen auf Grund der Abstandsregeln („1,5m“) erneut die Erweiterung der der Sondernutzungsfläche, analog zum Jahr 2020, für das gesamte Jahr 2021.
Seit 1. Juli 2021 sind die gastronomischen Sondernutzungsflächen wieder gebührenpflichtig und stehen zur Abrechnung an.
Die Abrechnungsbasis (ursprüngliche oder erweiterte Fläche) wurde im damaligen Beschluss nicht definiert. Zur Auswahl stehen die bisher genehmigte „Standardfläche“ oder die Standardfläche zzgl. der corona-bedingten Erweiterungsfläche abzurechnen. 
Der Vorschlag der Verwaltung lautet wie folgt:
Grundsätzlich wird an der Gebührenerhebung ab 1.7. festgehalten. Diese wird aber nur auf die bisher genehmigte „Standardfläche“ erhoben. 
So soll der schwierigen gastronomischen Lage im mittlerweile zweiten Pandemiejahr Rechnung getragen werden. Im Jahr 2022 ist die Situation neu zu bewerten. 

Beschluss

Die Sondernutzungsgebühren werden nach der bisher genehmigten „Standardfläche“ abgerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2021 08:29 Uhr