Bauantrag: Haupt und Kiefer; Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten in 97332 Volkach, An der Weißen Marter 15, Flst. 5328/65


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 08.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 08.02.2021 ö beschließend 3

Vorbericht

Haupt, Christine und Kiefer, Andreas
Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten in 97332 Volkach, An der Weißen Marter 15, Flst. 5328/65

Es ist vorgesehen ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten in Form eines Doppelhauses ohne Grundstücksteilung zu errichten.
Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „An der Schaubmühle“ und ist dort als WA-Gebiet eingetragen.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über den einen Kanal- und Wasserhausanschluss sichergestellt. Das Kanal-Trennsystem ist zu beachten. Es erfolgt keine getrennte doppelte Erschließung.
Die Straßenerschließung ist im Süden über die Gemeindestraße „An der Weißen Marter“ sichergestellt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich:
  • der Überschreitung der nördlichen Baugrenze mit dem Wohnhaus um 6,025 m,
  • der Herstellung von Kfz-Stellplätzen außerhalb der im Bebauungsplan dafür vorgesehenen Fläche,
  • Der Errichtung von Nebengebäuden (Geräteschuppen) außerhalb der Baugrenzen,
wird befürwortet.
Begründung:
Ähnliche Befreiungen wurden im Bebauungsplanbereich bereits befürwortet.
Der Antragssteller beantragt im Südwesten eine zusätzliche Zufahrt von der Erschließungsstraße über die städtische Grünfläche. Diese kann auf Kosten des Antragstellers hergestellt werden. Sie sollte baugleich (farbiges Pflaster), wie die bestehende Zufahrt, hergestellt werden. Abstandsflächen fallen im Westen des Wohnhauses auf die gemeindliche Grünfläche. Dies kann zugelassen werden.
Für das Bauvorhaben sind mindestens 3 Kfz-Stellplätze herzustellen. Es werden 4 Kfz-Stellplätze hergestellt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird, wie folgt, zugestimmt:
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich:
  • der Überschreitung der nördlichen Baugrenze mit dem Wohnhaus um 4,50 m,
  • der Herstellung von Kfz-Stellplätzen außerhalb der im Bebauungsplan dafür vorgesehenen Fläche,
Der Errichtung von Nebengebäuden (Geräteschuppen) außerhalb der Baugrenzen

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 23.03.2021 07:45 Uhr