Wiedervorlage: Antrag nach Art 6 DSchG: M. Heßmann: Glas-Vordach für Außensitz am Gasthof in 97332 Volkach, Oberer Markt 7, Flst. 26


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 12.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 12.04.2021 ö beschließend 2

Vorbericht

Michael Heßmann
Wiedervorlage: Antrag nach Art 6 DSchG:
Glas-Vordach für Außensitz am Gasthof in 97332 Volkach, Oberer Markt 7, Flst. 26

Der Antrag wurde bereits im Stadtrat Nr. 7 am 25. Januar 2021 behandelt.
Der Antrag wurde zurückgestellt. Auszug aus diesem Diskussionsverlauf:
„Nach eingehender Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen. Mit der Errichtung eines Wintergartens besteht grundsätzlich Einverständnis, jedoch möchte das Ratsgremium genauere (Ausführungs-)Pläne, die sich besser in das sensible Stadtbild am Oberen Markt einfügen. Es sollte ein städtebaulich kundiger Architekt eingebunden werden. Die Pläne der Schlosserei sind deshalb zu modifizieren und wieder zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Im Nachgang zur Vorstellung im Stadtrat fand am 24.02.2021 mit allen Beteiligten ein Ortstermin statt, an dem nochmals alle Punkte fachlich, sachlich und planerisch besprochen wurden. Herr Schröder fertigte darüber einen Besprechungsvermerk, dass der Bauherrschaft vorgelegt wurde. Die Stadt Volkach legt Wert darauf, dass ein städtebaulich kundiger Architekt eine qualitätsvolle Lösung vorlegt.
Die vom Antragsteller am 22.03.2021 vorgelegte neue Visualisierung mit Systemzeichnung des Metallbaubetriebes geht auf die im Stadtrat festgelegten und im Ortstermin besprochenen Argumente nur zum Teil ein. Die Unterlagen unterscheiden sich nicht wesentlich von den bisher vorgelegten Planunterlagen. Der Antragsteller berücksichtigt die vorgeschlagene Einbeziehung eines städtebaulichen Fachplaners nicht und geht auf die Erläuterungen aus dem Gesprächsvermerk von Herrn Schröder nur zum Teil ein (die industriellen Profile wurden schlanker).

Beschluss

Der Antragsteller berücksichtigt die vorgeschlagene Einbeziehung eines städtebaulichen Fachplaners/Architekten nicht und geht auf die Erläuterungen aus den Gesprächsvermerk vom 10.03.2021 von Herrn Schröder nur zum Teil ein.
Mit der Errichtung eines Vordachs besteht grundsätzlich Einverständnis. Für das Vorhaben ist ein städtebaulich kundiger Architekt/Planer einzubinden/zu beauftragen. Es sind städtebaulich ansprechende (Ausführungs-)Pläne, die sich besser in das sensible Stadtbild am Oberen Markt einfügen vorzulegen. Die Stadt ist frühzeitig in die weiterführende Architekten-Planung mit einzubeziehen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 04.05.2021 08:06 Uhr