Bauantrag: Eibicht & Gareiß-Eibicht; Generalsanierung eines 2 Familienhauses mit Umbau in 3 barrierefreie Wohnungen in 97332 Volkach, Unterer Haidweg 26, Flst. 2769/1
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 03.05.2021
Beratungsreihenfolge
Vorbericht
Sebastian Eibicht & Nastassja Gareiß-Eibicht
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Bauantrag: Generalsanierung eines 2 Familienwohnhauses mit Umbau in 3 barrierefreie Wohnungen in 97332 Volkach, Unter Haidweg 26, Flst. 2769/1
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Es ist beabsichtigt das bestehende Zweifamilienhaus auf dem Flst. 2769/1 zu sanieren inkl. eines Umbaus in 3 barrierefreie Wohnungen. Geplant sind für das Gebäude 3 Vollgeschosse mit einem Walmdach, welches eine Dachneigung von 24 und 32 Grad besitzen soll.
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Volkach und ist im Flächennutzungsplan als W-Gebiet eingetragen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich hier nach § 34 BauGB. Das Vorhaben muss sich in den Zusammenhang der näheren umgebenden Bebauung einfügen. Merkmale sind:
- Art der Nutzung (z. B. Wohnen)
Maß der Nutzung, z. B. anhand Anzahl der Geschosse, GFZ, Gesamthöhe usw.,
Bauweise (offenen BW) und
überbaute Grundstücksfläche (GRZ)
Die bestehende Bebauung im näheren Umfeld weißt im Wesentlichen eingeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 50 Grad und zweigeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 40 Grad und 2 ½- geschossige Gebäude mit hohem Keller auf. Im weiteren Umfeld sind auch bereits 3-geschossige Gebäude vorhanden. Die städtebauliche Entwicklung des planungsrechtlichen Innenbereichs zwischen dem Stadtkernbereich (Innenstadt) und den überplanten Siedlungsgebieten (Bebauungsplanbereich) entwickelt sich in den letzten Jahren mit der Planung und Herstellung von 3-geschossigen Gebäuden in Richtung einer Innen-Nachverdichtung. Zu begrüßen ist hier die grundsätzliche Überlegung der Grundstücksnachverdichtung und flächenschonenden, intensiveren Grundstücksbewirtschaftung.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bereits bestehenden Anschlüsse sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Straße „Unterer Haidweg“ und „An der Haide“ sichergestellt.
Für das Bauvorhaben (3-Familienwohnhaus) sind 5 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Beschluss
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Volkach und ist im Flächennutzungsplan als W-Gebiet eingetragen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich hier nach § 34 BauGB. Das Vorhaben muss sich in den Zusammenhang der näheren umgebenden Bebauung einfügen. Merkmale sind:
- Art der Nutzung (z. B. Wohnen)
Maß der Nutzung, z. B. anhand Anzahl der Geschosse, GFZ, Gesamthöhe usw.,
Bauweise (offenen BW) und
überbaute Grundstücksfläche (GRZ)
Die bestehende Bebauung im näheren Umfeld weißt im Wesentlichen eingeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 50 Grad und zweigeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 40 Grad und 2 ½- geschossige Gebäude mit hohem Keller auf. Im weiteren Umfeld sind auch bereits 3-geschossige Gebäude vorhanden. Die städtebauliche Entwicklung des planungsrechtlichen Innenbereichs zwischen dem Stadtkernbereich (Innenstadt) und den überplanten Siedlungsgebieten (Bebauungsplanbereich) entwickelt sich in den letzten Jahren mit der Planung und Herstellung von 3-geschossigen Gebäuden in Richtung einer Innen-Nachverdichtung. Zu begrüßen ist hier die grundsätzliche Überlegung der Grundstücksnachverdichtung und flächenschonenden, intensiveren Grundstücksbewirtschaftung.
Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bereits bestehenden Anschlüsse sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Straße „Unterer Haidweg“ und „An der Haide“ sichergestellt.
Für das Bauvorhaben (3-Familienwohnhaus) sind 5 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Das Gebäude fügt sich nach § 34 BauGB in das Umfeld ein. Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.05.2021 10:50 Uhr