Bauantrag: Eibicht & Gareiß-Eibicht; Generalsanierung eines 2 Familienhauses mit Umbau in 3 barrierefreie Wohnungen in 97332 Volkach, Unterer Haidweg 26, Flst. 2769/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 03.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 03.05.2021 ö beschließend 2.3

Vorbericht

Sebastian Eibicht & Nastassja Gareiß-Eibicht
Bauantrag: Generalsanierung eines 2 Familienwohnhauses mit Umbau in 3 barrierefreie Wohnungen in 97332 Volkach, Unter Haidweg 26, Flst. 2769/1

Es ist beabsichtigt das bestehende Zweifamilienhaus auf dem Flst. 2769/1 zu sanieren inkl. eines Umbaus in 3 barrierefreie Wohnungen. Geplant sind für das Gebäude 3 Vollgeschosse mit einem Walmdach, welches eine Dachneigung von 24 und 32 Grad besitzen soll.
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Volkach und ist im Flächennutzungsplan als W-Gebiet eingetragen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich hier nach § 34 BauGB. Das Vorhaben muss sich in den Zusammenhang der näheren umgebenden Bebauung einfügen. Merkmale sind:
  • Art der Nutzung (z. B. Wohnen)
  • Maß der Nutzung, z. B. anhand Anzahl der Geschosse, GFZ, Gesamthöhe usw.,
  • Bauweise (offenen BW) und
  • überbaute Grundstücksfläche (GRZ)

Die bestehende Bebauung im näheren Umfeld weißt im Wesentlichen eingeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 50 Grad und zweigeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 40 Grad und 2 ½- geschossige Gebäude mit hohem Keller auf. Im weiteren Umfeld sind auch bereits 3-geschossige Gebäude vorhanden. Die städtebauliche Entwicklung des planungsrechtlichen Innenbereichs zwischen dem Stadtkernbereich (Innenstadt) und den überplanten Siedlungsgebieten (Bebauungsplanbereich) entwickelt sich in den letzten Jahren mit der Planung und Herstellung von 3-geschossigen Gebäuden in Richtung einer Innen-Nachverdichtung. Zu begrüßen ist hier die grundsätzliche Überlegung der Grundstücksnachverdichtung und flächenschonenden, intensiveren Grundstücksbewirtschaftung.

Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bereits bestehenden Anschlüsse sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Straße „Unterer Haidweg“ und „An der Haide“ sichergestellt.
Für das Bauvorhaben (3-Familienwohnhaus) sind 5 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Beschluss

Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Volkach und ist im Flächennutzungsplan als W-Gebiet eingetragen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich hier nach § 34 BauGB. Das Vorhaben muss sich in den Zusammenhang der näheren umgebenden Bebauung einfügen. Merkmale sind:
  • Art der Nutzung (z. B. Wohnen)
  • Maß der Nutzung, z. B. anhand Anzahl der Geschosse, GFZ, Gesamthöhe usw.,
  • Bauweise (offenen BW) und
  • überbaute Grundstücksfläche (GRZ)

Die bestehende Bebauung im näheren Umfeld weißt im Wesentlichen eingeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 50 Grad und zweigeschossige Gebäude mit Dachneigungen bis 40 Grad und 2 ½- geschossige Gebäude mit hohem Keller auf. Im weiteren Umfeld sind auch bereits 3-geschossige Gebäude vorhanden. Die städtebauliche Entwicklung des planungsrechtlichen Innenbereichs zwischen dem Stadtkernbereich (Innenstadt) und den überplanten Siedlungsgebieten (Bebauungsplanbereich) entwickelt sich in den letzten Jahren mit der Planung und Herstellung von 3-geschossigen Gebäuden in Richtung einer Innen-Nachverdichtung. Zu begrüßen ist hier die grundsätzliche Überlegung der Grundstücksnachverdichtung und flächenschonenden, intensiveren Grundstücksbewirtschaftung.

Die Kanal- und Wassererschließung ist über die bereits bestehenden Anschlüsse sichergestellt.
Die Straßenerschließung ist über die Straße „Unterer Haidweg“ und „An der Haide“ sichergestellt.
Für das Bauvorhaben (3-Familienwohnhaus) sind 5 Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

Das Gebäude fügt sich nach § 34 BauGB in das Umfeld ein. Dem Bauantrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2021 10:50 Uhr