Vorlage der Jahresrechnung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Volkach, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge

Vorbericht

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft gem. § 77 KommHV nachzuweisen.
Die Jahresrechnung 2020, die hiermit der Gemeinschaftsversammlung zur Kenntnis gegeben wird,
schließt mit folgenden Ergebnissen ab und ist nach örtlicher Prüfung zur Feststellung und Entlastung
(erneut) vorzulegen.






Ergebnis
 
 
 
 
Verwaltungs-
haushalt
Euro
Vermögens-
haushalt
Euro
insgesamt
Euro
Soll-Einnahmen
2.470.935,39 
49.031,69 
2.519.967,08 
Neue Haushaltseinnahmereste (+)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Haushaltseinnahmereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Kasseneinnahmereste (-)
0,00
0,00 
0,00 
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
2.470.935,39 
49.031,69 
2.519.967,08 








Soll-Ausgaben
2.470.935,39 
49.031,69 
2.519.967,08 
Neue Haushaltsausgabereste (+)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Haushaltsausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 
Abgang alter Kassenausgabereste (-)
0,00 
0,00 
0,00 
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
2.470.935,39 
49.031,69 
2.519.967,08
Etwaiger Unterschied
 
 
 
0,00 
0,00 
0,00 








darin sind enthalten







Bezeichnung
Euro-Betrag
Haushaltsansatz
Zuführung zum Vermögenshaushalt
0,00 €
23.276,00 €
Überschuss (Zuführung an Allg.Rücklage)
0,00 €
0,00 €
Entnahme aus der Allgem. Rücklage
49.031,69€
24.224,00 €
Zuführung vom Vermögenshaushalt
14.375,89 €
0,00 €
Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Verwahrgelder
3.808,40 €
Unerledigte Vorschüsse
-727,31 €








Stand des Vermögens u.d. Schulden
 
 
zu Beginn des Haushaltsjahres
am Ende des Haushaltsjahres
Vermögen/Rücklagen
86.563,41 €
37.531,72 €
Schulden
0,00 €
0,00 €








Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Haushaltsrechnung zu entnehmen.


Beschluss

Die Jahresrechnung, der Rechenschaftsbericht mit dem Stand der Rücklagen, der Schulden und des Ver-mögens sowie die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben wurden zur Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung ist nach örtlicher Prüfung zur Feststellung (erneut) vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2022 07:56 Uhr