Pauschale Entschädigung für Fraktionssprecher


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 07.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 07.02.2022 ö 4

Vorbericht

Den Fraktionssprechern/innen im Stadtrat erwachsen aufgrund ihrer Funktion (Benutzung ihrer privaten Telefone/Handys, Reisekosten, Büromaterial, EDV, usw.) mehr Kosten als den übrigen Mitgliedern. Es wird empfohlen, diese Aufwendungen pauschal abzugelten. (2014 bis 2020: 70 €/Monat).
Dies sind Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen gem. § 3 Nr. 12 EkStG.
Es wurde deshalb zu Beginn der Wahlperiode beschlossen:
Die Fraktionssprecher/innen erhalten zur Abgeltung der durch ihre Funktion entstehenden Kosten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 70 €.

Im Rahmen der Änderung der Geschäftsordnung wurde angeregt, diese Entschädigung an (Gruppen) Sprecher/innen auch ohne Fraktionsstatus (ab 3 Mitglieder) zu gewähren, da auch den Gruppierungen mit 2 Mitgliedern grundsätzlich Aufwendungen entstehen, wenn auch in geringerem Umfang als größere Gruppierungen. 
Die Entschädigung sollte deshalb angepasst werden, ggf. gestaffelt werden. 

Beschluss

Die Fraktionssprecher/innen bzw. Sprecher/innen von „Gruppen“ erhalten zur Abgeltung der durch ihre Funktion entstehenden Kosten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 Euro/Fraktionsmitglied.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.02.2022 07:43 Uhr