Aufstellungsbeschluss, 2. Änderung Bebauungsplan „Altstadt Volkach“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 21.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 21.02.2022 ö 2

Vorbericht

Der am 23.12.1998 in Kraft getretene Bebauungsplan „Altstadt Volkach“ hat als wesentliches Ziel den Schutz, die Erhaltung und die Pflege der historischen Altstadt verbunden mit einer Stärkung der Grundfunktion Wohnen und Arbeiten. Zur Ergänzung des Bebauungsplanes wurde im Zusammenwirken mit der Städtebauförderung eine Gestaltungssatzung erlassen. Sie wurde am 24. August 2000 rechtsverbindlich. 
Auf Basis dieser Satzungen wurden bisher hohe Fördersummen an die Bürger/innen und die Stadt aus dem Städtebauförderungsprogramm ausgereicht. Diese hohen Förderungen sollen auch künftig für die Bürger/innen und die Stadt erhalten bleiben.
Feststellungen des Bereiches Denkmalschutz und Städtebauförderung:
„Das Ortsbild der Altstadt von Volkach ist besonders schützenswert. Es wurde deshalb mit Urkunde vom 19. Dezember 1984 unter den besonderen Schutz der Haager Konvention gestellt. Gleiches gilt für herausragende Gebäude im Altstadtensemble wie z.B. Rathaus, Kirche, Schelfenhaus, Oberes und Unteres Tor. In verschiedenen Verwaltungsgerichtsprozessen wurde durch die Urteile diese besondere Situation der Altstadt Volkach bestätigt. Neben dem geschützten Ensemble wurde besonders auch das ungestörte Erscheinungsbild der Dachlandschaft hervorgehoben (Urteil VG Würzburg, vom 27. Okt. 1999, Nr. W4K97.1259 und vom 5. Dez. 2001, Nr. W4K00.114). Diese Feststellungen gingen als Festsetzungen sowohl in den Bebauungsplan als auch in die Gestaltungssatzung ein.“ 
Die Dachlandschaft der Altstadt sei herausragend in ganz Nordbayern.

Auf Grund der „Klimawende“ und der technischen Entwicklung in den letzten 20 Jahren möchten das Gremium und die Verwaltung den Bebauungsplan mit den Anforderungen an den Städtebau / Denkmalschutz und eine moderne, regenerative Energieerzeugung evaluieren. 

Der Bebauungsplan „Altstadt Volkach“ enthält bislang nur unzureichende Festsetzungen zur Gestaltung von Gebäuden, insbesondere der Dachflächen. Die Zulässigkeit und Erforderlichkeit von baulichen und sonstigen technischen Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung ist bislang nicht geregelt. 

Die Zulässigkeit und gestalterische Integration von solchen Anlagen an und auf Gebäuden, insbesondere auf Dachflächen bedarf ebenfalls der Regelung, um die Ziele des Bebauungsplans im Hinblick auf die Erhaltung des historischen Ortsbildes zu sichern. 

Die beteiligten Behörden erkennen die „Klimawende“ / technischen Fortschritt an und raten zu einem „altortverträglichen Klimaplan“, in dem die Stadt ihre planerische Verantwortung wahrnimmt und die Belange des Denkmal-/Ensembleschutzes, wie auch der Bürger/innen und der technischen Entwicklung zur Klimawende berücksichtigt. 

Des Weiteren haben sich durch die erfolgreichen Städtebaufördermaßnahmen (z. B. Sanierung Hauptstraße) in der Innenstadt (Steigerung der Aufenthaltsqualität und stärkere Frequentierung der Altstadt durch Einheimische und Gäste) in den letzten Jahren Veränderungen in der gewerblichen und gastronomischen Nutzung ergeben. Auch hier sollten die damaligen Festsetzungen evaluiert werden.   
Zur Klarheit und Eindeutigkeit des Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ hinsichtlich der o. a. Punkte sollen die Ziele der Bauleitplanung überprüft werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Volkach beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt Volkach“ zur Prüfung/Evaluierung der Planungsziele im Hinblick auf die Erhaltung des historischen Ortsbildes in Zusammenhang mit der technischen Transformation zur Klimawende und den veränderten Nutzungen der Altstadt. 
Das Gremium erarbeitet/überprüft mit der Verwaltung und den Fachbehörden die Satzung zu den o. a. Planungszielen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2022 10:52 Uhr