Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), Örtliche Bedarfsanerkennung für die Jahre 2022 bis 2024f


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 14.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.03.2022 ö beschließend 6

Vorbericht

Rechtgrundlagen für die Bedarfsplanung

Die Rechtsgrundlagen für die Bedarfsplanung finden sich im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie im Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann (§ 80 SGB VIII). Für die örtliche Bedarfsplanung ist die einzelne Gemeinde gem. Art 7 BayKiBiG zuständig.
Die Stadt Volkach ist demnach für die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebotes für Kindergarten- und Krippenplätze verantwortlich. Ihr obliegt die Aufgabe, im eigenen Wirkungskreis ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu gewährleisten (Art. 5 BayKiBiG). Dabei entscheidet die Gemeinde, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung anerkennt.
Die Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Seit dem 01.08.2013 besteht auch ein Rechtanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr. Weiterhin haben die Eltern ein Wahlrecht, in welche Kindertageseinrichtung sie ihre Kinder unterbringen. Jede Aufenthaltsgemeinde hat für ihre Kinder die kindbezogenen Leistungen zu erbringen.
Die Gemeinden haben die Entscheidung regelmäßig zu aktualisieren und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

Bestandsfeststellung – Anzahl Betreuungsplätze:

In der Sitzung des Stadtrates Volkach vom 30.05.2016 wurde ein Bedarf von 444 Plätzen anerkannt. 
Zwischenzeitlich wurde der Waldkindergarten unter der Trägerschaft der AWO mit 20 Regelkindergartenplätzen errichtet, womit ein weiteres pädagogisches Konzept angeboten werden kann. Außerdem wird derzeit die städtische Kindertageseinrichtung in Obervolkach an-bzw. umgebaut.

Derzeit weist die Stadt Volkach folgenden Bestand an Betreuungsplätzen aus:
Einrichtung
Betriebserlaubnis
Kindergartenplätze
Krippenplätze
Hortplätze
KiTa Volkach
142
100
42

KiTa Gaibach
21
17
4

KiTa Obervolkach
39
25
14

KiTa Astheim
39
25
14

KiTa Escherndorf
19
13
6

KiTa Fahr
25
25


KiTa Eichfeld
21
17
4

Waldkindergarten
20
20


Hort - Kloster
135


135
gesamt
461
242
84
135
Anerk. Tages-pflegeplätze („Tagesmutter“)
5




Zurzeit befristete Plätze:
Einrichtung
KiTa
Krippe
KiTa Volkach
15

Kita Obervolkach

14
KiTa Astheim
3
3

Das Pfarrhaus in Obervolkach wurde vom Landratsamt Kitzingen, Fachaufsicht bis zur Fertigstellung des An-/Umbaus befristet genehmigt. In der Kindertageseinrichtung in Volkach wurden 15 Regelkindergartenplätze befristet bis 31.08.2022 und in der KiTa Astheim wurden 3 Regelkindergartenplätze und 3 Krippenplätze bis 31.08.2022 befristet vom Landratsamt Kitzingen genehmigt.
Die Stadt Volkach ist deshalb angehalten, eine konkrete dauerhafte Erweiterungsplanung im Stadtgebiet anzustoßen.

Bestandsfeststellung der Schulkindbetreuungsplätze:

Schuljahr 2022/2023
Geburtsdatum
Kinder
01.10.2012 bis 30.09.2016
285
Maximaler Bedarf:
285
Prognose ca. 60 %
171
Bedarfsentwicklung 10 %
17
Gesamt
188

Die Stadt Volkach weist derzeit folgenden Bestand in der Schülerbetreuung aus:
Im Schuljahr 2021/2022 (Stichtag 01.10.2021) besuchen 265 Grundschüler und 103 Mittelschüler aus Volkach die Grund- und Mittelschule Volkach. Davon werden 135 Kinder im Hort (Grundschüler) und 47 Mittelschüler in der offenen Ganztagsschule betreut.
Alle 135 bestehende Hortplätze sind ausgebucht. Im Schuljahr2021/2022 konnten 10 Grundschulkinder im Hort nicht aufgenommen werden. Für das Schuljahr 2022/2023 befinden sich 29 Grundschulkinder auf der Warteliste. Der Bedarf kann nicht gedeckt werden. Ein Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung besteht derzeit noch nicht. Der Anspruch soll für die 1. Klassen ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft treten.
Bestandfeststellung – Stand Einwohnermeldeamt 01.02.2022
Geburtsdatum,
Anzahl der Kinder:
01.10.2016 – 30.09.2017
75
01.10.2017 – 30.09.2018
86
01.10.2018 – 30.09.2019
67
01.10.2019 – 30.09.2020
68
01.10.2020 – 30.09.2021
72

Bestandsfeststellung der Krippenplätze:

Krippenjahr 2022/2023
Geburtsdatum
Kinder
01.10.2019 bis 30.09.2020
68
01.10.2020 bis 30.09.2021
72
Maximaler Bedarf:
140

Der Bedarf an Krippenplätzen ist für alle Kommune schwer kalkulierbar, da der Bedarf grundsätzlich vom „Betreuungsverhalten“ der Eltern abhängig ist. Erfahrungsgemäß steigt aber mit dem Angebot der Plätze auch der Bedarf. Die Eltern haben einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Lebensjahr. In der Stadt Volkach wird für das Kindergartenjahr 2022/2023 ein maximaler Bedarf von 140 Krippenplätzen ermittelt. Vollendet das Kind unterjährig sein drittes Lebensjahr und lässt der Entwicklungsstand des Kindes es zu, wechselt es im Folgemonat in eine Kindergartengruppe und macht in der Krippe Platz für sog. „Nachrücker“, die im Kindergartenjahr ihr erstes Lebensjahr vollenden und in der Krippe aufgenommen werden können.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 30.05.2016 den Bedarf von insgesamt 87 Krippenplätzen anerkannt. Derzeit stehen 84 Krippenplätze + 17 befristete Krippenplätze (14 in Obervolkach und 3 in Astheim) zur Verfügung. Der maximale Bedarf für das Krippenjahr 2022/2023 beträgt 140 Kinder, bei einem erfahrungsmäßigen Bedarf von ca. 80% werden 112 Plätze + Zuschlag für Baugebiete und Flüchtlingskinder=16 Kinder, insgesamt 128 Plätze benötigt. Derzeit stehen 84 Krippenplätze zur Verfügung. Nach Fertigstellung des Umbaus in der KiTa Obervolkach haben wir einen Bestand von 92 Krippenplätzen. Der Bedarf kann nicht gedeckt werden, es entsteht eine Unterdeckung von 36 Krippenplätzen, dies entspricht 3 Krippengruppen.

Bestandsfeststellung der Kindergartenplätze:

Im Kindergartenbereich ist der Bedarf für die kommenden drei Jahre relativ gut planbar, da in der Regel alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Betreuungsplatz benötigen. Nicht planbar ist für die Kommune und die Träger, wie viele sog. „Korridorkinder“ in der Einrichtung bleiben. Durch die Einführung des sog. „Einschulungskorridors“ entscheiden die Eltern bis spätestens Mai, ob ihre Kinder, die zwischen dem 01. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden (Art. 37 Abs. 1 Nr. 2 BayEUG).
Erfahrungswerte der Träger haben ergeben, dass ca. 60 % der Korridorkinder derzeit in den Einrichtungen verbleiben. Grundsätzlich kann von diesem Wert ausgegangen werden, allerdings ist dies von den Betreuungswünschen der Eltern abhängig, die nicht verbindlich prognostiziert werden können.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden dem Stadtrat in der Sitzung vom 14.03.2022 die Analysemodelle für die Kindergartenjahre 2022/2023 – 2023/2024 bekannt gegeben. Hier wurden die notwendigen Kindergartenplätze mit dem derzeitigen Bestand verglichen.

Bedarfsfeststellung über weiteren Mehrbedarf an Plätzen

Schwierig einzuschätzen ist die Frage, welcher Mehrbedarf anzunehmen ist, der über die belegten Plätze und Anmeldungen hinausgeht. Hier bedarf es einer wertenden Beurteilung der Stadt. Insbesondere sollten Faktoren wie z.B. wirtschaftliche Entwicklung der Stadt (Gewerbegebiete) und Ausweisung von Neubaugebieten in die Feststellung mit einbezogen werden. Es wird seitens des Landratsamtes Kitzingen der Stadt empfohlen, den über konkrete Nachfragen hinausgehenden Bedarf etwas großzügiger festzusetzen und einen entsprechenden Puffer mit einzuplanen. Der Stadtrat konnte sich auf einen Standort für eine weitere Kindertageseinrichtung einigen. Die steigende Nachfrage an Betreuungsplätzen in Volkach, zeigt den Bedarf an Betreuungsplätzen, welcher sich durch die erstellten Analysemodelle zahlentechnisch belegen lässt.
Die Stadt Volkach weist in den nächsten Jahren neue Bauplätze in Obervolkach und Krautheim, ggf. in Astheim aus. Es soll das Mainquartier mit ca. 100 Wohneinheiten und weiterer Geschosswohnungsbau auf Privatgrundstücken entstehen (Nachverdichtung). Ein Prognosezuschlag von 10 % ist für die Stadt Volkach vertretbar.

Bedarfsfeststellung – Prognose für die Bedarfsentwicklung

Darstellung der Über-/Unterdeckung für die Kindergartenjahre 2022/2023 – 2023/2024 mit dem Erfahrungswert der Träger aus dem Kindergartenjahr 2021/2022, das ca. 60 % der Korridorkinder in der Einrichtung bleiben und die Stadt mit einem Prognosezuschlag von 10 % kalkuliert:

KiGa-Jahr 2022/2023
09.22
10.22
11.22
12.22
01.23
02.23
03.23
04.23
05.23
06.23
07.23
08.23
Bedarf mit 60% Korridorkinder
238
238
244
250
258
260
267
272
278
278
278
278
Prognosezuschlag
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
Bedarfsentwicklung
262
262
268
274
282
288
291
296
302
302
302
302
Bestand vgl. Analysemodell
251
251
251
251
251
251
251
251
251
251
251
251
Über-/Unterdeckung
-11
-11
-17
-23
-31
-37
-40
-45
-51-
-51
-51
-51

KiGa-Jahr 2023/2024
09.23
10.23
11.23
12.23
01.24
02.24
03.24
04.24
05.24
06.24
07.24
08.24
Bedarf mit 60% Korridorkinder
232
232
238
246
252
261
262
273
278
278
278
278
Prognosezuschlag
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
24
Bedarfsentwicklung
256
256
262
270
276
285
286
297
302
302
302
302
Bestand vgl. Analysemodell
251
251
251
251
251
251
251
251
251
251
251
251
Über-/Unterdeckung
-5
-5
-11
-19
-25
-34
-35
-46
-51
51
-51
-51

Aus der vorhergehenden Übersicht ist erkenntlich, dass für die Abdeckung der fehlenden Betreuungsplätze zwei neue Regelkindergartengruppen zu empfehlen sind.

Bedarfsanerkennung

Die Ermittlung und Feststellung des Bedarfs ist ihrer Rechtsnatur nach zunächst ein „Internum“, d.h. ohne rechtliche Außenwirkung hinsichtlich Träger und Einrichtungen. Allerdings stellt sie einen verbindlichen Bestandteil der Planung der Jugendämter im Rahmen der Gesamtverantwortung der örtlichen Träger der Jugendhilfe dar. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Bedarfsplanung der Kommunen nicht nur wohnortbezogen vorgenommen werden kann (sog. Gastkinder). Kita-Plätze, die sich aus einem gemeindeübergreifenden Bedarf ergeben, müssen vielmehr denen gleichgestellt sein, die von Wohnortkindern benötigt werden. Es darf durch die Verengung der Bedarfsermittlung nicht dazu kommen, dass Eltern ihre Kinder nicht in der Nähe ihres Arbeitsplatzes betreuen lassen können, weil dieser in einer anderen Gemeinde liegt und die Kinder somit keine Wohnortkinder sind. Darin liegt ein Verstoß gegen die Pflicht des Staates, Grundlagen dafür zu schaffen, dass Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Betreuungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt.
Derzeit kann festgestellt werden, dass in den Kindertageseinrichtungen in Volkach und Stadtteilen 2 Kindergartenkinder und 2 Krippenkinder von Gastgemeinden betreut werden, während 11 Kindergarten- und 3 Krippenkinder aus Volkach auswärtige Einrichtungen besuchen. Diese Kinder sind in der neuen Bedarfsfeststellung mit eingerechnet.
Während die Bestandsfeststellung und Erarbeitung der Bedarfsfeststellung der Verwaltung und dem örtlichen Träger aufgetragen sind, ist die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze eine gemeindliche Angelegenheit und obliegt der Stadt Volkach.
Der Bedarf muss vom Stadtrat per Beschluss anerkannt werden. Die von der Kommune anerkannten Plätze sind maßgeblich für die Beantragung der Fördermittel bei der Regierung für anschließende Baumaßnahmen zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen.

Beschlussempfehlung:

Dem Stadtrat von Volkach wurden in der Sitzung vom 14.03.2022 die o.a. Zahlengrundlagen der Bedarfsermittlung mit Bedarfsfeststellung für den Kindertagesstättenbereich vorgelegt.
Der Stadtrat spricht sich für die Anerkennung von 302 Kindergartenregelplätzen, 128 Krippenplätzen und 188 Schulkindbetreuungsplätzen aus. Für die Abdeckung der fehlenden Betreuungsplätze sind 3 neue Krippengruppen, 2 neue Regelkindergartengruppen und 1 Schulkindbetreuungsgruppe notwendig, die durch einen Neubau im Mainquartier realisiert werden sollen. Der gemeindliche Bedarf beträgt 4 Gruppen, der projektbezogene Bedarf (Mainquartier) beträgt 2 Gruppen.
Die befristete Regelkindergartengruppe im angemieteten Pfarrhaus in Obervolkach hat sich sehr bewährt und sollte für mindestens ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die o.a. Bedarfsermittlung wurde im Benehmen mit der Fachaufsicht, Landratsamt Kitzingen ausgearbeitet. Die Kindergartenaufsicht befürwortet die Bedarfsfeststellung. 
Die Bedarfsfeststellung wurde in einem Fraktionssprecherkreis vom Kita-Referenten und der Kita-Gesamtleitung vorgestellt und erläutert.

Anhang:
Für das Kindergartenjahr 2021/2022 kann mitgeteilt werden, dass ca. 60 % der Korridorkinder in den Einrichtungen bleiben werden. Dieser Wert wird deshalb auch für die kommenden Kindergartenjahre zu Grunde gelegt. Der Prognosezuschlag von 24 Regelkindergartenplätzen und 16 Krippenplätzen umfasst das entstehende Mainquartier, Geschosswohnungsbau auf Privatgrundstücken, sowie Baugebiete in Obervolkach, Krautheim und ggf. Astheim. Die Fachaufsicht sowie die Runde der Fraktions-/Gruppensprecher/innen sehen dies ebenso.

Derzeit kann der Bedarf durch die Übergangslösung im Kindergarten Obervolkach (bis 31.08.2022) und die befristet genehmigte Kindergartengruppe in der städtischen KiTa Volkach (31.08.2022) jetzt schon nicht abgedeckt werden. 
Aufgrund der genannten Befristungen und die Planung der neuen Baugebiete, besteht Handlungsbedarf für die Schaffung von neuen Plätzen.

Beschluss

Der Stadtrat erkennt den Bedarf von 302 Kindergartenregelplätzen, 128 Krippenplätzen und 188 Schulkindbetreuungsplätzen an. 
Für die Abdeckung der fehlenden Betreuungsplätze sind 3 neue Krippengruppen, 2 neue Regelkindergartengruppen und 1 Schulkindbetreuungsgruppe notwendig, die mangels Bestandsflächen in den nächsten Jahren durch Baumaßnahmen realisiert werden müssen. 
Die Gruppen sollen vorrangig in Volkach im „Mainquartier“ geschaffen werden. Wenn zu wenig Flächen verfügbar sind, soll der Bedarf in der KiTa Astheim auf vorhandenen Grundstücken gedeckt werden. Die bisherige Verfahrensweise mit Gruppen-Anbauten an bestehende, erprobte Einrichtungen hat sich ebenfalls gut bewährt.
Der gemeindliche Bedarf beträgt 4 Gruppen, der projektbezogene Bedarf (Mainquartier) beträgt 2 Gruppen.
Die befristete Regelkindergartengruppe im angemieteten Pfarrhaus in Obervolkach hat sich sehr bewährt und sollte ab Sept. 2022 für mindestens ein weiteres Jahr verlängert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2022 21:12 Uhr