Teilfortschreibung LEP Bayern hier: Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLplG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 14.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 14.03.2022 ö beschließend 8

Vorbericht

der Bayer. Ministerrat hat am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:
  1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen
  2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt 
  3. Für nachhaltige Mobilität

Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der geänderten Festlegungen wird auf den LEP-E verwiesen.
Die Teilfortschreibung des LEP ist einer Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (SUP-Richtlinie) zu unterziehen. Hierfür wurde ein Umweltbericht erstellt, der gesonderter Bestandteil der Begründung zum LEP-E ist.
Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP zu beteiligen. Sie haben die Möglichkeit, zum Fortschreibungsentwurf einschließlich Umweltbericht bis zum 1. April 2022 gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind ausschließlich zu den vorliegenden Änderungen möglich.
Es wird gebeten, Hinweise, Anregungen oder Einwendungen unter Angabe der jeweils betroffenen Änderungsstelle(n) zu übermitteln. Andere Festlegungen des LEP oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens.
In Anhang 2 „Strukturkarte“ werden alle Inhalte der Karte dargestellt, Der LEP-E kann im Internet unter www.landesentwicklung-bayern.de eingesehen werden.
Weiterhin ist der Entwurf am Dienstsitz des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in der Alexandrastr. 4, 80538 München, ausgelegt.
Weitere grundsätzliche Erläuterungen zum LEP:
Beim LEP handelt es sich um eine Rechtsverordnung. Gemäß der Pressemitteilung zum LEP soll diese zu einem bayernweit einheitlichen, verlässlichen und verbindlichen Rahmen für alle öffentlichen und privaten Planungsträger verhelfen, um zum Beispiel nachhaltigen Klimaschutz und effiziente Flächeninanspruchnahme voranzutreiben. Hierzu sollen auch neue Akzente gesetzt werden.
Vom dezentralen Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Erhalt kompakter Siedlungsstrukturen hin zu einer umweltfreundlichen Mobilität für jedermann. Dazu zählen auch verbesserte Radwegenetze und die klare Zusage an eine an den Verkehr der Zukunft angepasste Infrastruktur.
Um dabei aber auch den spezifischen Herausforderungen der einzelnen Regionen gerecht zu werden, zielt die Teilfortschreibung des LEP darauf ab, den Instrumentenkasten der Regionalplanung um entsprechende Kompetenzen zu erweitern. Der Regionalplan konkretisiert die Zielvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene und bildet einen langfristigen planerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die jeweilige Region.
Die Regionalpläne enthalten Festlegungen zu überfachlichen und fachlichen Belangen wie z.B. Ziele und Grundsätze zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung sowie gebietsscharfe Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Über den Regionalplan können künftig etwa hochwertige landwirtschaftliche Flächen, Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete sowie Luftleitbahnen oder Gebiete als CO2-Senken besser geschützt, Gebiete zur Speicherung von Wasser in feuchten und zur Bewässerung in trockenen Zeiten festgelegt oder Trassen für schienengebundenen ÖPNV und für überörtliche Radwege gesichert werden.
Nachdem die vom Bayer. Ministerrat vorgelegten Unterlagen zur Teilfortschreibung des LEP sehr umfangreich sind hat sich die Bauverwaltung Volkach mit der Regierung von Unterfranken in Verbindung gesetzt. Von der Regierung wurde nach Abstimmung mit der Bauverwaltung eine Übersicht der wichtigsten geplanten Änderungen erarbeitet. In diesem Dokument wird die Tragweite der Teilfortschreibung des LEP für die zukünftige Entwicklung unseres Gemeindegebietes deutlich. Nachdem die Unterlage sehr umfangreich ist, wird der Inhalt nicht in den Beschluss eingefügt, sondern das Dokument der Regierung dem Ratsgremium als Anlage zu dieser BV zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Siedlungsentwicklungen im Außenbereich (BG Schaubmühle III und BG Krautheim). Hier wurden bereits aufwendige bauliche Strukturen geschaffen, die weitere Entwicklungen im Blick hatten. Die Stadt Volkach wird aus dem genannten Grund auch weiterhin an der Ausweisung dieser benannten Siedlung im Außenbereich festhalten. Gründe die aus der neuesten Änderung des LEP und des aus dem LEP resultierenden Regionalplans abgeleitet werden, wird die Stadt Volkach nicht akzeptiert. 
Gewerbe- und Industriefläche für gewerbesteuerzahlende Betriebe im Außenbereich. Thema Einnahmen und Arbeitsplätze für die Kommune. Große Gewerbe- oder Industriebetriebe können in der Regel nicht im planungsrechtlichen Innenbereich umgesetzt werden, da die Belastung die von solchen Betrieben ausgehen nur sehr schwer mit den rechtlichen Anforderungen vereinbar ist.
Volkach tut nachhaltig etwas für die Innenentwicklung, z.B. Mainquartier, Nachverdichtung, etc. Ehemalige stark ungenutzte Gewerbeflächen im Innenbereich sollen in den nächsten Jahren für gemischte Nutzfläche qualitativ hochwertig entwickelt werden.
Sandabbau Astheim Eichholz/Am Wert! Gemeinde wünscht den Erhalt des prägenden Landschaftsbildes. Im Bereich Nordheimer Au und den Flächen zw. Escherndorf und Astheim 
In Ensemblegebieten (z. B. der Stadt Volkach), muss der Schutz von denkmalwürdigen Stadt- und Gemeindestrukturen mindestens gleichwertig das im LEP benannte Ziel „umweltfreundliche Mobilität“ gestellt werden. 
Mit der vorliegenden Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) besteht, sofern die in diesem Beschluss benannten Punkte Berücksichtigung im weiteren Verfahren finden, seitens der Stadt Volkach Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2022 21:12 Uhr