Finanzplan, Stellenplan und Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Volkach für das Haushaltsjahr 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 04.04.2022 ö beschließend 3

Vorbericht

Der Finanzplan wurde gem. Art. 70 Abs. 5 GO und § 24 KommHV der voraussichtlichen Entwicklung angepasst, für den Zeitraum von fünf Jahren fortgeschrieben und dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Als Ausgangswerte wurden die Ansätze der einzelnen Haushaltsstellen übernommen.
Im Stellenplan nach § 6 KommHV sind 1 Beamtenstelle, 66,8 tariflich Beschäftigte und 1 Nachwuchs-kraft ausgewiesen.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurden die Zahlen der im Vorjahreshaushalt beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt und entsprechend der letzten Rechnungsergebnisse und der bisherigen Ergebnisse des laufenden Jahres fortgeschrieben.
Der zur Beratung vorliegende Arbeitshaushaltsplan ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. 
Das Gesamtvolumen beträgt 29.871.250 €. 
Der Verwaltungshaushalt umfasst 20.893.250 €, der Vermögenshaushalt 8.978.000 €.
Zum Ausgleich des Haushaltes 2022 ist keine Kreditaufnahme erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird vorsorglich auf 3.400.000 festgesetzt.
Nähere Einzelheiten sind dem Vorbericht und den Anlagen zum Haushaltsplan zu entnehmen.
Nach Bekanntgabe des Vorberichts und Beratung der Haushaltsansätze wird vorgeschlagen, dem Finanzplan, dem Stellenplan und der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zuzustimmen.

Beschluss

Der Vorbericht wird zur Kenntnis genommen.
Der Finanzplan für den Zeitraum bis 2025 wird anerkannt.
Im Stellenplan werden 1 Beamtenstelle, 66,8 tariflich Beschäftigte und 1 Nachwuchskraft ausgewiesen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird in den Einnahmen und Ausgaben
a) im Verwaltungshaushalt auf 
b) im Vermögenshaushalt auf 
    festgesetzt.
20.893.250 €
8.978.000 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt
Die Steuersätze (Hebesätze) werden unverändert wie folgt festgesetzt:

-        Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
350 v.H.
-        Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)
395 v.H.
-        Gewerbesteuer 
380 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.400.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 08:12 Uhr