Zulassung Bürgerbegehren „Bebauungsplan Wohnanlage Rimbacher Straße in Volkach stoppen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 25.04.2022 ö 4

Vorbericht

Am 01.04.2022 hat die Interessengemeinschaft „Eichfelder-/Rimbacher-/Ringstr. Volkach" (BIERR)“ eine Unterschriftenliste für ein Bürgerbegehren bei der Stadt Volkach eingereicht. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen die Bauleitplanung eines innerstädtischen Baugrundstücks an der Rimbacher Str. und enthielt 1.300 Eintragungen.
Zur Begründung führt die Interessengemeinschaft an, dass der Stadtrat der Stadt Volkach in seiner Sitzung vom 24.01.2022 beschlossen hat, einen Bebauungsplan „Wohnanlage Rimbacher Straße“ aufzustellen. 
zit. BIERR: „Unser Ziel ist es, die Aufstellung des Bebauungsplans Wohnanlage Rimbacher Straße zu stoppen“. 
Die Frage auf den Unterschriftslisten lautete: 
„Ein Bebauungsplan soll einem Investor ermöglichen, auf dem der Kath. Kirchenstiftung geschenkten Grundstück an der Rimbacher Straße zwei Dreigeschossige Wohnblocks mit zusätzlichen Staffelgeschoss mit 45 und 30 m Länge und 32 Eigentumswohnungen mitten im kleinförmigen Siedlungsgebiet zu errichten. Sind Sie dafür, dass die Stadt Volkach alle rechtlichen Mittel ergreift, diesen Bebauungsplan nicht in Kraft treten zu lassen?“

Die Prüfung durch das SG 11 ergab, dass 1.232 zulässige Eintragungen in die Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens vorgenommen wurden. In Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern muss das Bürgerbegehren von mindestens 10 v.H. der Gemeindebürger unterschrieben worden sein (Art. 18a Abs. 6 GO). Ausgehend von 7.223 Gemeindebürgern/innen (Wahlberechtigten) zum Stichtag der Einreichung des Bürgerbegehrens ist die erforderliche Mindestanzahl an Unterschriften erreicht. Der Stadtrat hat über die Zulassung des Bürgerbegehrens nach Art. 18a Abs. 8 Satz 1 GO zu entscheiden.

Beschluss

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Bebauungsplan Wohnanlage Rimbacher Straße in Volkach stoppen!“ wird festgestellt. 
Der Termin für den Bürgerentscheid wird auf den 24.07.2022 festgelegt.
Aufgrund der pandemischen Lage im Landkreis Kitzingen und der Ersparnis der Wahlhelfereinteilung sowie der Entlastung des Bauhofes (Einrichtung Wahllokale) wird gemäß §18 Abs. 5 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Stadt Volkach eine reine Briefwahl festgelegt.
Die Auszählung soll gemäß §25 Abs. 4 Satz 2 der Satzung am Folgetag, den 25.07.2022, erfolgen.
Es werden 2 Briefwahlbezirke gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2022 06:58 Uhr