Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB - 22. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarkraftwerk Herleshof" - Gemeinde Kolitzheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 20.06.2022 ö beschließend 5

Vorbericht

Der Gemeinderat der Gemeinde Kolitzheim hat am 11.01.2022 die 22. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herleshof“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Der Vorentwurf wurde am 26.04.2022 beschlossen. Die Gemeinde Kolitzheim bittet nun die Stadt Volkach gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 17.06.2022 Stellung zur Planung zu nehmen – auch im Hinblick auf die Behandlung der Umweltbelange – und Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können. Sollte die Stadt Volkach die weitere Beteiligung am vorliegenden Verfahren nicht mehr für erforderlich halten, kann sie dies in Ihrer Antwort der Stellungnahme mitteilen. Unserem Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme wurde zugestimmt. 

Beschluss

Für das „Solarkraftwerk Herleshof“ wird ein eigenes Umspannwerk errichtet. Nach Rücksprache mit der ÜZ Lülsfeld gibt es mit dem Bau des Solarkraftwerks auf der Gemarkung Kolitzheim keine Beeinträchtigungen für spätere Planungen von Solarkraftwerken auf der Gemarkung Volkach. Auch zukünftige Stadtentwicklungen diesbezüglich werden dadurch nicht eingeschränkt.              Der Stadtrat der Stadt Volkach stimmt der 22. Änderung des Flächennutzungsplans zu, da eigene Belange nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2022 07:39 Uhr