Beteiligung als Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplan "Schlossgarten III" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Schlossgarten II" - Gemeinde Frankenwinheim, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung Volkach, 20.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) | Stadtratssitzung Volkach | 20.06.2022 | ö | beschließend | 7 |
Vorbericht
Der Gemeinderat Frankenwinheim hat in seiner Sitzung vom 16.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Schlossgarten III“ mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Schlossgarten II“ beschlossen.
In der Sitzung vom 16.05.2022 wurde der Entwurf gebilligt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 abs. 2 BauGB angeordnet.
Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Stadt Volkach als Nachbargemeinde an dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren beteiligt.
Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahmen in der Zeit vom 01.06.2022 bis 04.07.2022 schriftlich oder als E-Mail an die oben genannte Adresse oder an die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen zu richten.
Die Planunterlagen können Sie im o.g. Zeitraum auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen unter www.vg-gerolzhofen.de/baurecht/frankenwinheim/ einsehen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0