Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange/Behörde zum Sonderbetriebsplan für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Anlage zur Stromversorgung der Kiesgrube Obereisenheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 12.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.09.2022 ö beschließend 6

Vorbericht

Die Firma Beuerlein GmbH & Co. KG, Volkach-Gaibach, betreibt im Landkreis Schweinfurt die Kiesgrube „Obereisenheim“ zur Gewinnung von Quarzsand. 
Die geplante (relativ kleine) Photovoltaikanlage soll der nachhaltigen Stromversorgung der bergrechtlich genehmigten Kiesgrube „Obereisenheim“ dienen. Außerhalb der Betriebszeiten oder überschüssig produzierter Strom soll in das Netz eingespeist werden. 
Für das Vorhaben wird die gesamte Grundstücksfläche von ca. 0,84 ha genutzt. Die Fläche teilt sich auf in ca. 0.68 ha umzäunte Fläche und ca. 0,16 ha Randeingrünung. 
Die Freifeld-PV-Anlage wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 2391, Gem. Fahr errichtet im Schnittpunkt der Gemarkungen Gemeinde Eisenheim, Kolitzheim und Volkach.
Die Kabeltrasse zur bestehenden Kiesgrube verläuft entlang der Flurwege Fl.Nr. 2410 und 2435, Gem. Fahr. 
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2381, Gem. Fahr sollen insgesamt 33 Modultische in drei Reihen aufgestellt werden. Die Anlagenleistung beträgt damit ca. 398 kWp. Die Reihen mit einem Reihenabstand von 3,25 m werden durch drei Grünsteifen mit einer Breite von 9,4 m unterbrochen, auf denen Hecken mit autochthonen Gehölzen mit einer Breite von jeweils ca. 2 m angelegt werden. 
Zusätzlich zu den Modultischen ist innerhalb der Umzäunung ein Trafo und Wechselrichter vorgesehen. Um die PV-Module wird ein ca. 2 m hoher Wildschutzzaun mit 15 cm Abstand zum Boden zur Durchlässigkeit für Klein- und Mittelsäuger errichtet. Der Zaun hat umlaufend einen Abstand von ca. 3 m zur Grundstücksgrenze. Die Fläche außerhalb des Zauns wird mit einer Randeingrünung versehen. 
Die Kabelverlegung erfolgt mit Hilfe einer Grabenfräse ohne dauerhaften Eingriff in den Bestand. Der Graben wird umgehend wieder verfüllt und ggf. mit einer geeigneten autochthonen Saatgutmischung wieder angesät. 
In den Anlagen des Antrages zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage sind ein Erläuterungsbericht, ein Übersichtslageplan, ein Lageplan, ein Belegungsplan, eine Einverständniserklärung, ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, ein Bestands- und Konfliktplan und ein Maßnahmenplan enthalten. 
Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i. V. m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden. 

Da durch die im Antrag vorgesehenen Maßnahmen das Aufgabengebiet der Stadt Volkach als Planungsträger berührt werden können, wird die Stadt Volkach gem. Art. 73 Abs. 2 BayVwVfG im Verfahren beteiligt und gebeten, zu dem Antrag bis zum 29.09.2022 Stellung zu nehmen. 

Beschluss

Die Stadt Volkach sieht sich in Ihren eigenen Planungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt und stimmt dem Vorhaben zur Errichtung und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Stromversorgung der Kiesgrube Obereisenheim zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2022 07:14 Uhr