Sanierung Kapellenweg Volkach - Vorstellung Vorentwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung Volkach, 12.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Volkach (Stadt Volkach) Stadtratssitzung Volkach 12.12.2022 ö beschließend 03

Vorbericht

Die Zustandsfeststellung des Kanals im Kapellenweg Volkach hat ergeben, dass der Kanal, sowie die Anschlussleitungen sanierungsbedürftig sind. Des Weiteren ist die Trinkwasserleitung ebenfalls in einem schlechten Zustand und muss saniert werden.
Zur Umsetzung der Maßnahme wurden die Planungsleistungen gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.06.2022 an Weimann Ingenieure aus Dettelbach vergeben.
Im Zuge der ersten Startbesprechung wurde der Planungsumgriff definiert. Die Trinkwasserleitung soll auf der gesamten Länge des Kapellenwegs zwischen dem Strehlhofer Weg bis zu Dr. Eugen-Schön-Straße inkl. der Hausanschlussleitungen erneuert werden. Des Weiteren wird auch der Einmündungsbereich zur Dimbacher Straße bis zum Schieberkreuz mit saniert.
Der gesamte Mischwasserkanal im Bereich des Kapellenwegs, sowie die Haltung zum Anschluss in der Dimbacher Straße weist zahlreiche Beschädigungen auf und muss vollständig inkl. der Schächte erneuert werden.
Im Zuge der Kanal- und Wasserleitungssanierung sollen die Verkehrsanlagen ebenfalls neu geordnet werden. Das Ingenieurbüro Weimann hat hierfür verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten des Kapellenwegs ausgearbeitet und stellt diese vor (Fahrbahn mit Gehweg, Fahrbahn ohne Gehweg, Fahrbahn mit Mehrzweckstreifen). 
Aktuell hat der Kapellenweg aufgrund der geringen Straßenbreite von ca.5,85 m keinen Fußweg, so dass die Ausbildung eines klassischen Gehwegs mit Hochbord als Gestaltungsmöglichkeit nicht in Frage kommt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Hinblick auf die Befahrbarkeit des Kapellenwegs durch z.B. schweren LKW-Verkehr, sowie den beengten Platzverhältnissen schlägt das Ingenieurbüro Weimann für das Konzept der Verkehrsanlagen eine „Fahrbahn mit Mehrzweckstreifen“ vor:
  • Ausbau Kapellenweg mit ca. 4,15 m breiter asphaltierten Fahrbahn
  • angrenzend ebenfalls asphaltierter Mehrzweckstreifen (Breite ca. 1,20m), optische Abgrenzung durch z.B. aufgehellten Asphalt
  • Abgrenzung Fahrbahn-Mehrzweckstreifen mittels Beton-Pflasterrinne, die als wasserführende Ebene dient.
Der Vorteil des Mehrzweckstreifens wäre, dass für den Fußgängerverkehr trotz der beengten Platzverhältnisse eine Lösung gefunden wird, da der Mehrzweckstreifen vorrangig dem Fußgängerverkehr dient, jedoch auch die Mitbenutzung durch PKW / LKW im Begegnungsfall gestattet. Des Weiteren ist für die Straßenentwässerung nur eine Wasserführung (Betonpflasterrinne zwischen Fahrbahn und Mehrzweckstreifen) erforderlich, statt wie in der bestehenden Situation (Fahrbahn ohne Gehweg) durch Ausbildung eines Dachprofils zwei Wasserführungen, die eine erhöhte Wartung erfordern.
Die Ausbildung eines Mehrzweckstreifens ist im Gegensatz zur Ausbildung einer Fahrbahn ohne Gehweg (siehe Bestandssituation) ca. 25.000 € brutto günstiger.

Beschluss

Die Entwurfsplanung für den Kapellenweg wird auf der Grundlage der Alt. I „Fahrbahn ohne Mehrzweckstreifen“ analog dem derzeitigen Zustand fortgeführt.
Das IB Weimann wird mit der Fortführung der Planung bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Datenstand vom 16.01.2023 20:49 Uhr