Bergrecht: Hauptbetriebsplan für die Gewinnung von Quarzsand im Tagebau "Sommerach" der Gemeinde und Gemarkung Sommerach, Lkr. Kitzingen der Fa. Heidelberger Sand und Kies GmbH, Dettelbach hier: Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 25.04.2022 ö beschließend 1

Vorbericht

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 20.04.2020 der Gemeinde Sommerach besteht ein Sandabbaurecht auf den Flurnummern 2836-2841 bis zum 16.05.2025. Die Firma Heidelberger Kies und Sand GmbH Dettelbach beantragt nun die Umwandlung von Sandabbaurecht in Bergbaurecht. Die Firma Heidelberger Sand und Kies GmbH, Dettelbach, betreibt auf Grundlage einer Genehmigung des Landratsamtes Kitzingen den Quarzsandtagebau "Sommerach". Beprobungen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt haben ergeben, dass der dortige Quarzsand als Bodenschatz im Sinne des Bundesberggesetzes anzusehen ist. Die Betriebsfläche soll deshalb in das Bergrecht überführt werden.

Das Vorhabengebiet gehört zum Regionalplan Region Würzburg (2). Darin liegt das genehmigte Bestandsfeld innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Ein Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist hier nicht ausgewiesen. Allerdings ist in der „Anlage zur Anlage zu § 1 der Dritten Verordnung zur Änderung des Regionalplans “ vom 9. Dezember 2008 in der Begründungskarte Bodenschätze der gesamte Bereich einschließlich der Vorhabenfläche als Fläche mit abbauwürdigen Sand- und Kiesvorkommen dargestellt. 
Planerisch erfolgen keine Änderungen. Die bisherigen Genehmigungsinhalte werden nachrichtlich übernommen und in den beabsichtigten Gesamt-Kontext gestellt.

Der Kiessandtagebau Sommerach ist an seiner NW-Ecke über eine vorhandene Einfahrt an die Kreisstraße KT 57 angeschlossen. Über diese erfolgt der Abtransport der geförderten Rohkiessande per LKW zum Kieswerk Dettelbach. Hierbei sind keine Ortsdurchfahrten erforderlich.

Der Abbau der Kiessande erfolgt im Nassschnitt-Tagebaubetrieb. Die Gewinnung erfolgt vorerst durch Einsatz eines Radladers. Zunächst werden hiermit die oberhalb des mittleren Grundwasserspiegels anstehenden Sande und Kiese im Trockenabbau gewonnen. Später ist nach Zulassung der Gewinnung im Gesamtabbaufeld der Nassabbau mittels landgestütztem Eimerkettenbagger vorgesehen. Das gewonnene Material wird vorrangig direkt auf LKW verladen und zur Aufbereitung in das Kieswerk Dettelbach gefahren. Eine Zwischenlagerung auf Rohstoffhalden wird weitestgehend vermieden.

Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 BBergG vom 13.08.1980 (BGBI. 1 S. 1310), in der geltenden Fassung, i. V. m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden -Verordnung- BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBI. S. 651) der Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern.

Da durch die im Antrag vorgesehenen Maßnahmen Ihr Aufgabenbereich bzw. Ihre Belange als Planungsträger berührt werden können, werden Sie gem. § 54 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) im Verfahren beteiligt und gebeten, zu dem Antrag bis zum 27. April 2022 Stellung zu nehmen. 

Beschluss

Mit der vorgestellten Planung besteht seitens der Gemeinde Sommerach Einverständnis. 
Alle Punkte aus dem Prüfbericht sind zu berücksichtigen

Die Regierung von Oberfranken, Bergamt, bittet um Stellungnahme der Gemeinde Sommerach zum vorliegenden Antrag der Firma Heidelberger Kies und Sand GmbH mit Sitz in Dettelbach

 Sollten gemeindliche Flächen bzw. öffentliche Wege betroffen sein, hat der Antragsteller für die erforderliche Verkehrssicherheit zu sorgen und die Haftung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2022 09:37 Uhr