Dritte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 30.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 30.05.2022 ö 4

Vorbericht

Aufgrund der Gebührenneukalkulation ist die Satzung anzupassen.

Beschluss

Die Gemeinde Sommerach erlässt folgende


3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung 
zur Wasserabgabesatzung 
vom 30.05.2022

Die Gemeinde Sommerach erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung:

§ 1

§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 23. Juli 2009 in der Fassung vom 13.02.2022 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 2,07 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers“.

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2022 11:52 Uhr