Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Düllstadt II" - Markt Schwarzach a. Main


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Sommerach, 27.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sommerach (Gemeinde Sommerach) Sitzung des Gemeinderates Sommerach 27.06.2022 ö beschließend 2

Vorbericht

Der Marktgemeinderat Schwarzach a. Main hat in seiner Sitzung vom 05.04.2022 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ beschlossen. Weiter wurden in der Sitzung vom 05.04.2022 die Vorentwürfe zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Mit der Erarbeitung der Planunterlagen für das FNP-Änderungsverfahren und für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde das Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Bad Windsheim, beauftragt. Der Vorentwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Schwarzach a. Main mit Begründung i.d.F. vom 05.04.2022 sowie der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ i.d.F. vom 05.04.2022 mit Begründung und Umweltbericht werden in der Zeit vom 16.05. – 17.06.2022 im Rathaus des Marktes Schwarzach a. Main, während der Öffnungszeiten aus und können dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Marktes Schwarzach a. Main (www.schwarzach-main.de) zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Sommerach wird zur Abgabe einer Stellungnahme zu den o.g. Vorentwürfen bis einschließlich Freitag, den 17.06.2022 gebeten. Unserem Antrag auf Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme wurde zugestimmt. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sommerach sieht sich in seiner eigenen Planung nicht beeinträchtigt und stimmt aus diesem Grund sowohl der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Düllstadt II“ zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2022 12:12 Uhr